Überstunden: Angestellte bekam mithilfe AK 6.300 Euro nachbezahlt

Regelmäßig 12-Stunden-Tage – Anderl: „Das 12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg“

Wien (OTS) – Als Frau P. (32) im September 2017 frisch als Assistentin der Geschäftsführung bei einer internationalen Eventagentur in der Wiener Niederlassung anfing, war sie voller Tatendrang. Sie sperrte zwischen 7 und 7.45 Uhr das Büro auf und arbeitete oft regelmäßig mehr als 10 Stunden pro Tag, teilweise sogar mehr als 12 Stunden und bis Mitternacht. Anders war das Arbeitspensum nicht zu schaffen. Ihre Zustimmung zur 12-Stunden-Arbeit wurde nie eingeholt. Mithilfe der AK forderte sie 193 offene Über-stunden ein. Erst nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch die AK beglich der Arbeitgeber seine Schuld und zahlte knapp 6.300 Euro. AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Für manche Arbeitgeber ist es einfach ein Geschäftsmodell, ihren ArbeitnehmerInnen überlange Arbeitszeiten aufzuhalsen und Leistung einzufordern, ohne zu zahlen. Ich fordere: Weg mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz, keine Verfallsfristen bei Überstunden mehr und ein Überstunden-Duplum: Wer vorsätzlich und wiederholt Überstundenentgelt nicht bezahlt, soll künftig das Doppelte zahlen müssen!“

Frau P. arbeitete nicht nur regelmäßig 10 Stunden und mehr am Tag. Nach Dienstende oder wenn sie frei hatte wurde sie auch ständig am Firmenhandy angerufen. „Ich habe ein paar Mal gesagt, dass ich das nicht mehr schaffe“, erzählt sie. Obwohl eine monatliche Überstundenpauschale von 20 Stunden vereinbart war, reichte diese nicht aus, um die geleisteten Überstunden abzudecken. Frau P. forderte die offenen Überstunden mehrmals ein, jedoch: „Es hat immer geheißen, dass es im Sommer, wenn weniger zu tun ist, Zeitausgleich gibt.“

Aber stattdessen gab es nur noch mehr Arbeit: In einem Monat im Sommer leistete Frau P. 95 Überstunden. Im Urlaub wurde sie erst täglich angerufen, dann musste sie den Urlaub abbrechen. Das war der Moment, als es Frau P. einfach gereicht hat: Nach gut einem Jahr beendete Frau P. das Arbeitsverhältnis und forderte den Arbeitgeber erst drei Mal schriftlich auf, die offenen Überstunden auszubezahlen – keine Reaktion. Im Dezember wandte sie sich an die AK Wien, die den Arbeitgeber noch einmal schriftlich zur Zahlung der offenen Überstunden aufforderte. Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet.

Die Arbeitnehmerin beschritt mithilfe der AK den Rechtsweg und klagte den offenen Betrag beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Einen Tag vor dem Gerichtstermin ging der Arbeitgeber dann doch auf das Vergleichsangebot ein und bezahlte 6.300 Euro an offenen Überstunden.

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Arbeiterkammer Wien
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