Sozialhilfe – Muchitsch: „Kann diese Regierung mal ein Gesetz machen, das nicht ein totaler Pfusch ist?“

Wien (OTS/SK) – „Kann diese Regierung mal ein Gesetz machen, das nicht ein totaler Pfusch ist und wo immer nur Menschen, die nicht gerade zu den Privilegierten gehören, die Verlierer sind?“, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch zum Sozialhilfe-Gesetz. ÖsterreicherInnen, Kinder, psychisch Kranke, Frauen werden von Schwarz-Blau schlechter gestellt und Spenden werden von der Sozialhilfe abgezogen – auch wenn die Regierung etwas Anderes behauptet und versucht zu verschleiern und zurückzurudern. „Die Situation von Menschen in Not wird verschärft und noch das letzte Hemd ausgezogen. Das ist beschämend“, kritisierte Muchitsch am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Es stehe sowohl im Gesetzestext wie in den Erläuterungen als auch in der den Medien vorliegenden Mail des Sozialministeriums eindeutig, dass Spenden von der Sozialhilfe abgezogen werden, außer es betrifft die sogenannte „Härtefallklausel“ oder man kann einen „Sonderbedarf“ geltend machen. „Nur in diesen beiden Fällen wird die Spende nicht abgezogen, das bedeutet, dass jeder dieser Betroffenen bei den Behörden vorstellig werden muss und einzeln geprüft wird. Das bedeutet einen unvorstellbaren Verwaltungsaufwand und ist die reinste Schikane für diese Menschen. Und diese beiden Fälle können auch nur geltend gemacht werden, wenn die Spende aus öffentlichen Mitteln kommt, nicht, wenn die Spende von privaten Spendern kommt. Das muss man sich mal vorstellen“, so Muchitsch.

„Dazu kommt noch, dass die Bezugsberechtigten alle Einkünfte melden müssen und die Länder müssen ‚wirksame und abschreckende Sanktionen‘ vorsehen, wenn Meldungen nicht oder nicht richtig erfolgen. Das kann von Reduktion der Sozialhilfe bis zur gänzlichen Einstellung gehen und auch Rückforderungen vorsehen (§9 Abs. 1 und 2). „Das ist die pure Kaltschnäuzigkeit gegenüber Menschen in Not“, so Muchitsch.

Muchitsch weist nochmals darauf hin, dass es sowohl im Gesetz so formuliert, als auch das Ministerium in einem Mail ausdrücklich den Spendenabzug bestätigt: „Nach § 7 Abs. 1 Grundsatzgesetz hat die Landesgesetzgebung sicherzustellen, dass bei der Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe – alle zur Deckung der eigenen Bedarfe zur Verfügung stehenden Leistungen – angerechnet werden. Für freiwillige Zuwendungen und Spenden sieht das Grundsatzgesetz keine Ausnahmen vor, weshalb auch hier eine Anrechnung vorzunehmen wäre (außer es trifft im zu prüfenden Einzelfall § 7 Abs 5 zu; Stichwort:
Sonderbedarf).“

Das heißt: Soziale Organisation oder Vereine können armen Familien nicht mehr unter die Arme greifen, ohne die Sozialhilfe der Empfänger zu kürzen. „Versuchen Sie nicht weiter die Menschen schamlos hinters Licht zu führen“, so Muchitsch. (Schluss) up/sl/mp

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