Neue EU-Verordnung regelt Beziehung von Internet-Plattformen und Unternehmen

WKÖ: Schritt in Richtung Transparenz und mehr Fairness in den Geschäftsbedingungen – Wichtig: In nationale Verbote von Bestpreisklauseln wurde nicht eingegriffen

Wien (OTS) – Als Schritt in die richtige Richtung, der für mehr Transparenz und Fairness in der Beziehung zwischen Unternehmen und Online-Plattformen sorgt, bezeichnet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heute, Mittwoch, vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung, die das Verhältnis zwischen Unternehmen und Internet-Plattformen regelt. Ein Wermutstropfen: Die noch unter österreichischer Ratspräsidentschaft angestrebte positive Balance zugunsten KMU gegenüber Online-Giganten blieb zum Teil auf der Strecke. Erfreulich ist hingegen, dass Österreich seine Bestpreisklausel-Verbote beibehalten kann. Dies bedeutet, dass Betriebe weiterhin Waren und Dienstleistungen im Online-Geschäft auf ihren Web-Auftritten zu gleichen oder besseren Preisen anbieten dürfen als über ihre großen Vertragspartner, die Online-Buchungsplattformen. In Österreich trat das Verbot für Bestpreisklauseln für die Hotellerie 2016 in Kraft und wurde 2017 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.

Hotellerie: Faire Bedingungen für Betriebe

„Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt zu fairen Bedingungen in den Geschäftsbeziehungen zwischen Hotelbetrieben und Online-Plattformen, für die wir uns seit vielen Jahren einsetzen. Sie bringt Transparenzvorschriften in Bezug auf die Geschäftsbedingungen der Plattformen, Rankings und Datenzugang sowie ein internes Beschwerdemanagementsystem und eine Klagemöglichkeit von Wirtschaftsverbänden. Aus Sicht der österreichischen Hotellerie ist es wichtig, dass das bestehende nationale Verbot von Paritätsklauseln nicht gefährdet und weiterhin anzuwenden ist“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ.

Handel bewertet neues Regelwerk grundsätzlich positiv

Auch Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel, bewertet das neue Regelwerk grundsätzlich positiv. Einerseits kam es immer wieder vor, dass Plattform-Accounts von Händlern ohne bewiesenes Fehlverhalten gesperrt wurden. Andererseits wurden Geschäftsbedingungen aus heiterem Himmel mit sofortiger Wirkung geändert. „Beides wird nun der Vergangenheit angehören“, hofft Buchmüller auf einen effizienten Vollzug der Verordnung. Mehr noch:
„Ein Einblick in die Logik von Rankings und die Information darüber, ob die Plattformbetreiber konzerneigene Dienste oder Produkte auf ihrer Plattform bevorzugen, werden die Transparenz für unsere Handelsbetriebe erhöhen.“ (PWK224/ES)

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