
CETA Abkommen: AK Direktor Klein fordert Ende der Sonderklagerechte für Investoren
Die AK bleibt bei der Ablehnung des eigenen Justizsystems für Investoren
Wien (OTS) – Sonderklagerechte für Investoren sind mit Unionsrecht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof in seiner heute verkündeten Entscheidung zum Investitionsschutz-Kapitel im CETA Abkommen. Dazu AK Direktor Christoph Klein: „Die Arbeiterkammer bleibt dabei: Wir wollen kein eigenes Justizsystem für Investoren, die dann auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und BürgerInnen Klagen einbringen können. Dieses System muss beendet werden! Denn eines ist klar: Die Feststellung der rechtlichen Vereinbarkeit beseitigt nicht die Nach-teile. Vorteile bringt dieses System nur für ausländische Investoren und Konzerne.“
Die AK setzt hohe Erwartungen in die neue EU-Kommission. Die EU verhandelt laufend neue Abkommen, in denen Schiedsgerichte für Investoren enthalten sind. Diese Abkommen benötigen die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente. Die Kampagne „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne – Stopp ISDS“ fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen so-wie verbindliche Regeln einzuführen, mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Arbeiterkammer unterstützt die Forderungen der Kampagne, die via EU-weiter Petition (https://www.anders-handeln.at/petition/) unterzeichnet werden können. AK Direktor Christoph Klein:
„Globalisierung braucht eine faire Gestaltung. Die Interessen der Menschen dürfen nicht länger den Interessen globaler Konzerne untergeordnet werden!“
Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 – 12893
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