Global 2000 fordert Fairness für Erdäpfelbauern und Bienen

EU-Kommission will Pestizidgrenzwert für US-Importe anheben – EU-Parlament erhebt Einspruch – Mitgliedstaaten am Zug

Wien/Brüssel (OTS) – Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 appelliert an Landwirtschaftsministerin Köstinger, die Anhebung des EU-Grenzwerts für das Insektizid Clothianidin in Erdäpfeln zu verhindern. Clothianidin ist eines von drei Neonicotinoiden, die im April des Vorjahres, aufgrund der unmittelbahren Gefahr für Bienen, in der gesamten EU verboten wurden. Mit dem [Vorschlag zur ]
(http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology/index.cfm?do=search.d
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ocumentdetail&Dos_ID=16850&ds_id=59754&version=2&page=1&AttLang=de) des EU-Grenzwertes reagiert die Europäischen Kommission auf einen Antrag aus den USA für eine Einfuhrtoleranz. Der EU-Grenzwert soll von 0,03 mg/kg auf 0,3 mg/kg angehoben werden, da in den USA, ebenso wie in Kanada, Clothianidin noch immer in der Erdäpfelproduktion Einsatz findet. Doch im März 2019 hatte sich überraschend das Europaparlament in einer [Re]
(http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0195_EN.pdf)[
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gegen die vorgeschlagene Grenzwert-Anhebung ausgesprochen. Darin erinnert das Parlament daran, dass Clothianidin deshalb verboten wurde, weil es Bienen und andere Bestäuber „auf einer globalen Skala“ schädigt und fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Als erster Mitgliedsstaat hat nun Frankreich die mögliche Anhebung der Einfuhrtoleranz eines EU-weit verbotenen und für Bienen giftigen Neonicotinoids als „[völlig inakzeptabel]
(https://potatonewstoday.com/2019/03/28/french-parliament-opposes-imp
orts-of-canadian-potatoes-treated-with-bee-killing-insecticide/)“ bezeichnet.

„Es ist nicht fair, wenn von europäischen Bauern hohe Umweltstandards verlangt werden und gleichzeitig für Importware die Standards abgesenkt werden. Damit wird die umweltschädlichste Form der Landwirtschaft jeweils belohnt. Doch das Artensterben kennt keine Landesgrenzen “, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: „Die Ministerin hat eine historische Chance, gegen unfaire Wettbewerbsbedingungen und zugleich für den Schutz der Artenvielfalt einzutreten!“

Hintergrund: Internationale Handelsabkommen und Europäisches Recht Für Pestizidanwendungen, die in der Europäischen Union nicht (mehr) zugelassen sind, wird die zulässige Rückstandshöchstmenge gemäß [EU-Höchstgehalte-Verordnung]
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005R
0396&from=DE) auf einen Minimalwert, die sogenannte Bestimmungsgrenze, abgesenkt. Wenn Drittländer, in denen die Verwendung des betreffenden Pestizids erlaubt ist, diesen Minimalwert nicht einhalten können, haben sie [im Rahmen von WTO-Vereinbarungen]
(https://www.wto.org/english/tratop_e/sps_e/spsund_e.htm) die
Möglichkeit, eine höhere Rückstandshöchstmenge zu beantragen. Solche „Einfuhrtoleranzen“ können, auch das regelt die EU-Höchstgehalt-Verordnung, gewährt werden, um den „Erfordernissen des internationalen Handels gerecht zu werden“, sofern eine Risikobewertung ergibt, dass das betreffende Lebens- oder Futtermittel, auch bei der beantragten Rückstandshöchstmenge, sicher für den Verzehr ist. Auswirkungen auf die Umwelt in den Herkunftsländern wurden bisher nicht berücksichtigt.

Da Clothianidin nicht wegen Risiken für die Gesundheit, sondern wegen Risiken für die Umwelt verboten wurde, könnte das Beharren auf dem niedrigen EU-Grenzwert (Bestimmungsgrenze) zum Präzedenzfall für zukünftige Fälle werden , die ähnlich gelagert sind. „Angesichts der globale Dimension des Bienensterbens und der daraus resultierenden Bedrohung für die Welternährung, hätte die EU im Falle einer Anfechtung vor der WTO überzeugende Argumente, um ihre Entscheidung zu rechtfertigen.“, so Burtscher-Schaden abschließend.

Mag. Thomas Geiger, Pressesprecher GLOBAL 20000, + 43 699 14 2000 20, thomas.geiger@global2000.at
DI Dr. Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000 Umweltchemiker, +43 699 14 2000 34, helmut.burtscher@global2000.at

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