Eurostat: Vollzeitkräfte im Spitzenfeld bei Wochenarbeitszeit

AK fordert Eindämmen der Überstunden und Ende der Verfallsfristen für Entgelt

Wien (OTS) – Mit 41,2 Stunden pro Woche arbeiten Vollzeitkräfte in Österreich deutlich mehr, als im EU-Durchschnitt mit 40,2 Stunden. Das zeigen die neuesten Eurostat-Daten zur Arbeitszeit. Nur im Vereinigten Königreich (42 Stunden pro Woche) und in Zypern (41,3 Stunden pro Woche) wird mehr gearbeitet. Im wirtschaftsstarken Deutschland liegt die Arbeitszeit für Vollzeitkräfte genau im EU-Durchschnitt, im ebenso wirtschaftsstarken Dänemark liegt sie bei 37,8 Stunden. Die AK fordert ein Eindämmen der Überstunden, noch dazu, wo es für jede 6. Mehr- und Überstunde weder Geld noch Zeitausgleich gibt. Hier soll es ein Ende der Verfallsfristen für Überstunden und ein Überstunden-Doppel geben: Wer Überstundenentgelt mutwillig vorenthält, soll künftig das Doppelte zahlen müssen.

Aus der AK Arbeitsrechtsberatung ist das Problem seit Langem bekannt:
Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses fordern viele ArbeitnehmerInnen vergeblich die Bezahlung offener Überstunden ein. Andere trauen sich das aus Angst um ihren Job erst gar nicht. Erst wenn das Arbeitsverhältnis zu Ende ist, wollen viele Arbeitnehmer offene Mehr- und Überstunden einklagen.

Doch in der AK Arbeitsrechtsberatung kommt dann für viele die böse Überraschung: Im Arbeitsvertrag steht eine Verfallsfrist für alle Ansprüche von oftmals nur drei Monaten. Überstunden, die oft über Jahre angehäuft wurden, wurden damit völlig gratis geleistet. Leider ist eine solche Verfallsklausel nach der derzeitigen Rechtslage zulässig. Die AK fordert daher ein gesetzliches Verbot solcher Verfallsfristen für Überstundenzuschläge.

Selbst wenn es eine solche Verfallsklausel nicht gibt und der Arbeitnehmer alle offenen Ansprüche zuerkannt bekommt, kommt der Arbeitgeber eigentlich völlig straffrei davon: Er muss zuzüglich Zinsen nur das zahlen, was er sowieso schuldig geblieben ist. Manche Arbeitgeber machen daraus richtiggehend ein Geschäftsmodell und enthalten systematisch Überstunden vor. Dass es hier gar keine Sanktionen gibt, ist eine negative Anreizwirkung. Daher fordert die AK ein Überstunden-Doppel: Wer Überstunden mutwillig vorenthält, soll das Doppelte zahlen müssen.

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Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minutengenaue Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dass der Arbeitgeber sie abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.

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