
Handelsgericht Wien: „Uber ist weiterhin so konzipiert, dass Verstöße gegen Betriebsordnung systemimmanent sind“
Weiterer Beschluss des Handelsgerichts Wien gegen Uber
Wien (OTS) – Mit dem Ziel, dass keine Straf- und Exekutionsanträge mehr eingebracht werden dürfen, wandte sich Uber im März dieses Jahres an das Handelsgericht Wien (HG) und warf der Vermittlungszentrale Taxi 40100 dabei „unlautere Exekutionsführung“ vor. Das HG sieht das in seinem aktuellen Beschluss anders. Es „liegt keine unlautere Exekutionsführung (…) vor. Wer von einem Urteil Gebrauch macht, übt nur ein ihm zustehendes Recht aus“, heißt es im aktuellen Beschluss. Uber versuchte vor Gericht darzustellen, das Vermittlungssystem angepasst zu haben. Doch für das HG war das zu wenig, „(…) weil davon auszugehen ist, dass auch durch das Anbieten des adaptierten Vermittlungssystems fortgesetzt gegen die EV verstoßen wird. Die Services bzw Apps von UBER sind weiterhin technisch derart konzipiert, dass Verstöße gegen § 36 LBO systemimmanent sind (…)“.
Uber hat 14 Tage Zeit, gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Rekurs zu erheben.
Taxi 40100
Mag. Eveline Hruza
Pressesprecherin
Pfarrgasse 54, 1230 Wien
e.hruza@taxi40100.at
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