AK – Gesundheitsberuferegister: Letzter Aufruf zur Registrierung

Frist endet am 30. Juni

Wien (OTS) – Im Gesundheitsberuferegister werden die Beschäftigten von zehn Gesundheitsberufen mit ihren Qualifikationen erfasst. Der Aufbau des Registers hat im Juli 2018 begonnen. Die AK erinnert nun an das Ende der Frist am 30. Juni 2019. Bis dahin müssen die Berufsangehörigen, die bereits zum Start am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben, einen Antrag einreichen. Die AK macht in diesem Zusammenhang auf die Gesetzeslage aufmerksam: Wer nach dem 30. Juni ohne Registrierung weiterhin in einem Gesundheitsberuf arbeitet, tut dies ohne Berufsberechtigung. Eine nachträgliche Registrierung ist zwar möglich – jedoch mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden. Zusätzlich müssen Berufsangehörige sowie DienstgeberInnen mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro durch die Sanitätsbehörden rechnen.

Der Aufbau des Gesundheitsberuferegisters sowie die Registrierung der Berufsangehörigen haben bereits am 1. Juli 2018 begonnen. Die Registrierung ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. In den letzten zehn Monaten hat die AK österreichweit bereits über 150.000 Anträge von Berufsangehörigen erfasst. Schätzungen des Gesundheitsministeriums zufolge sollten in Österreich rund 100.000 Menschen in den betroffenen Pflege- und Gesundheitsberufen arbeiten – diese Zahl wurde bereits bei Weitem übertroffen. „Jetzt herrscht auch Klarheit darüber, wie viele Personen in diesen Bereichen tatsächlich arbeiten und welche Qualifikationen sie haben. Dieses Wissen ist die unerlässliche Basis für eine langfristige Bedarfsplanung in der Gesundheitspolitik“, erklärt Manuela Blum, Leiterin der Gesundheitsberuferegister-Behörde in der AK Wien.

Am 30. Juni 2019 läuft eine wichtige Frist ab: Bis dahin müssen die Berufsangehörigen, die bereits zum Start des Registers am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben, einen Antrag stellen. Der Antrag kann online oder persönlich eingereicht werden.

Die Vorteile des neuen Gesundheitsberuferegisters
Die Erfassung im Gesundheitsberuferegister dient der Qualitätssicherung für Gesundheits- und Pflegeberufe. Der Berufsausweis ist sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für PatientInnen bzw. KundInnen der sichtbare Beweis, dass jemand zur Ausübung des jeweiligen Berufes qualifiziert und berechtigt ist. Das bringt Vertrauen und steigert die Wertschätzung, die den Beschäftigten entgegengebracht wird. Außerdem wird durch das Register eine langfristige Bedarfsplanung möglich.

Die AK als Registrierungsbehörde
Nationalrat und Bundesrat haben 2016 die AK mit der Registrierung jener Berufsangehörigen, die AK-Mitglieder sind, betraut. Mit 90 Beratungszentren – verteilt über das ganze Bundesgebiet – hat die AK die entsprechenden personellen und räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können. Sie hat mit 3,7 Millionen Mitgliedern auch das nötige Know-how in der Verarbeitung von großen Datenmengen und kann Datensicherheit gewährleisten. Damit entlastet die AK auch das Budget des Bundes, denn das zuständige Ministerium hätte dafür eine eigene Struktur aufbauen müssen. Die Registrierung samt Ausstellung des Berufsausweises ist für die AK-Mitglieder ein kostenloses Service.

Weitere Informationen: Wie die Registrierung durchgeführt wird, welche Gesundheitsberufe betroffen sind und nähere Informationen zur Frist findet man auf gbr.arbeiterkammer.at.

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