HZA-KA: Ermittlungen des Zolls führen zu Gerichtsentscheidungen/ Leistungsbetrüger erhält Bewährungsstrafe mit maximaler Bewährungszeit
Karlsruhe (ots) – Wegen Leistungsbetrug ist ein 58-Jähriger aus Rastatt aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten mit einer maximalen Bewährungszeit von fünf Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Rastatt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zu Unrecht Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen hat.
Der Verurteilte hatte beim Jobcenter Hartz IV Leistungen bezogen und gleichzeitig Einnahmen auf mehreren Konten, welche er bei verschiedenen Banken betrieb, erhalten. So hatte er monatliche Bareinzahlungen in Höhe von 2.000 Euro auf sein Girokonto getätigt und diese unmittelbar auf sein Konto nach Großbritannien transferiert. Die Bankkonten wurden dem Jobcenter pflichtwidrig nicht gemeldet. Des Weiteren sind Provisionszahlungen und Lohnzahlungen auf das dem Jobcenter Rastatt unbekannten Bankkontos geflossen. Somit entstand im Zeitraum von Januar 2013 bis Juni 2017 ein Schaden in Höhe von 9.000 Euro.
Der Leistungsmissbrauch wurde von Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe im Rahmen einer Anzeige wegen Geldwäscheverdachts und der nachfolgenden Überprüfungen aufgedeckt. Der Verurteilte muss das zu viel erhaltene Arbeitslosengeld II selbstverständlich an das Jobcenter zurückzahlen und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb eines Jahres ableisten.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
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