Mitteilung gemäß § 8a Absatz 5 Mediengesetz

GZ 091 Hv 35/19m

Wien (OTS) – 091 Hv 35/19m
Mitteilung gemäß § 8a Absatz 5 Mediengesetz
Am 10. Mai 2019 wurde von der Bundespartei „Die Grünen – Grüne Alternative“ über den OTS-Service der APA eine Aussendung mit dem Titel „Kogler: Nationalbankvizepräsidentin Kolm soll von Kurz und Strache abberufen werden“ veröffentlicht, durch deren Inhalt sich Dr. Barbara Kolm als vor der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Verbrechen des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Absatz 3 StGB, der Untreue nach § 153 Absatz 1 und 3 zweiter Fall StGB und des Förderungsmissbrauchs nach § 153b Absatz 1 und 4 StGB (Causa „ACRE“) Angezeigte durch in der Aussendung erfolgte Darstellung, es habe unter ihrer Beteiligung ein Spendenförderkarussell gegeben, in ihrem Recht auf Vermutung ihrer Unschuld nach § 7b Absatz 1 MedienG verletzt sieht, indem sie bereits als überführt und schuldig hingestellt worden sei.

Sie hat deswegen vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien zu dieser Zahl gegen „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ Antrag auf Entschädigung nach § 7b MedienG gestellt.

Landesgericht für Strafsachen Wien

1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11

Gerichtsabteilung 40, am 21. Mai 2019

Die Grünen
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