TIROLER TAGESZEITNG: Leitartiikel vom 14. Juni 2019 von Manfred Mitterwachauer – Viele leere Kilometer

Innsbruck (OTS) – Der U-Ausschuss zur Flüchtlingsgesellschaft TSD sollte längst die politische Verantwortung für die zu Tage getretenen Fehler klären. Doch anstatt inhaltlich ins Detail zu gehen, beharken sich Regierung und Opposition. Daran ist auch das U-Gesetz mit schuld.

Es ist wie zu Schulbeginn: Prioritär ist, wer wo und neben wem sitzt. Oder sitzen muss. Da bildet der Untersuchungsausschuss des Landtages zu den Vorgängen in und um die Flüchtlingsgesellschaft – die Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) – keine Ausnahme. Auch die Frage nach der sitzungsfreien Zeit ist am Pausenhof des Landhauses hochaktuell. Zwar sind Herbstferien für die Mitglieder des U-Ausschusses vor der Nationalratswahl Ende September unumstritten, wie lange jedoch die „großen Ferien“ denn nun sein sollen – diese Einigung glich einer mittelschweren Geburt.
Wer gemeint haben könnte, der U-Ausschuss, dessen Einsetzung im März vom Landtag beschlossen wurde und der sich im Mai konstituiert hat, stecke bereits knietief in der Abarbeitung seines Untersuchungsauftrages, der irrt gewaltig. Stattdessen wird um Personal und Geschäftsordnung gerungen. Die Frage des Verfahrensleiters – per Gesetz ein gelernter Richter – ist dabei eine zentrale. Wie du mir, so ich dir: Schwarz-Grün schanzte sich mit einfacher Mehrheit Ausschussobmann wie Stellvertreter zu. Alles legitim, das U-Ausschussgesetz lässt das zu. Der schale Beigeschmack, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen einer als Minderheitenrecht verankerten Institution vorstehen, bleibt. Umso mehr will die Opposition „ihren“ Kandidaten für den Verfahrensleiter durchboxen. Gestern wurde vertagt. Ob es nun dem Ausschussvorsitzenden Anton Mattle binnen eineinhalb Wochen gelingen wird, einen Kompromiss­kandidaten auf die Beine zu stellen, bleibt abzuwarten. Erst nach der Sommerpause, also ab 28. August, dürfte der U-Ausschuss dann wirklich in die Gänge kommen.
Trotz der gestrigen Minimalkompromisse überwiegt vorerst der Eindruck eines U-Ausschusses, in welchem parteipolitische Eitelkeiten und das Beharken von Regierung und Opposition im Vordergrund stehen. Daran ist auch das U-Gesetz mit schuld. Es stammt aus dem Jahre 1998. Damals angelehnt an den Bund. Inszwischen hat sich selbiger längst ein zeitgemäßeres Gesetz gegönnt. In Tirol hat das U-Gesetz hingegen eine dicke Patina angesetzt. Weil es bis dato nicht gebraucht wurde. Und somit schälen sich erst jetzt, bei dessen Premiere, langsam die Geburtsfehler heraus. Wie eben das Fehlen einer vorgegebenen Geschäftsordnung. Viele leere Kilometer wären damit vermeidbar. Egal also, wie der TSD-Ausschuss endet. Ein Ergebnis steht schon heute fest: Das U-Ausschussgesetz gehört

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