Rheinische Post: Anwälte geben NRW-Schulministerin recht

Düsseldorf (ots) – Im Fall der umstrittenen Auftragsvergabe an eine FDP-Parteispenderin haben Juristen NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) den Rücken gestärkt. “Wir sind überzeugt davon, dass das Verfahren den gesetzlichen Vorschriften entspricht”, sagte Achim Meier, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die die das Ministerium beraten hatte, der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Donnerstag). Den Anwälten sei zwar nicht bekannt gewesen, dass die Auftragnehmerin zuvor für die FDP gespendet hatte. Die Spende sei aber kein Grund, ihr den Auftrag nicht zu erteilen. “Alles andere verstößt gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote”, sagte Meier. Die Markterkundung habe ergeben, dass es keine vergleichbaren Angebote gab. Damit gelte: “Der Schwellenwert ist nur sekundär relevant. Selbst wenn der Wert von 750.000 Euro überschritten worden wäre, hätte es kein Auswahlverfahren geben müssen – weil es keinen Wettbewerber gab.” Zudem könne die Landesregierung den Digitalbus-Vertrag jederzeit kündigen, falls ein neuer Wettbewerber auftauche, ergänzte Luther-Vergaberechtsexperte Martin Steuber. Die Opposition wirft der Ministerin vor, der Firma einer Parteispenderin ohne Ausschreibung einen Auftrag für einen Digitalbus zugeschanzt zu haben, der Grundschulen in NRW anfährt.

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