
Wirtschaft: Es darf zu keiner NoVA-bedingten Anhebung der Fahrzeugpreise kommen
WKÖ-Generalsekretär Kopf/Fahrzeughandelsobmann Edelsbrunner: „Durch Neugestaltung der NoVA Klarheit für Händler und Konsumenten jetzt so rasch als möglich sicherstellen“
Wien (OTS) – „Es gibt ein mit viel Hirnschmalz ausgearbeitetes Ökologisierungspaket für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Österreich. Die entsprechende Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes wartet auf den Beschluss durch das Parlament. Dieser soll so rasch als möglich erfolgen“, appellieren Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKÖ. Das Ökologisierungspaket sieht eine Neugestaltung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) vor, die nach dem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß berechnet wird.
Auf Grund einer rein methodischen Umstellung würden durch eine bis zu 25 Prozent höhere Normverbrauchsabgabe die Preise aller Autos -auch von abgasärmeren – steigen“, rufen Generalsekretär Kopf und Fahrzeughandelsobmann Edelsbrunner in Erinnerung. Und weiter: „Es haben sich zwar die Berechnungsmethoden geändert – die Stichworte lauten hier NEFZ und WLTP -, der CO₂-Ausstoß ist jedoch unverändert.“
Das gilt auch für den so genannten Sachbezug von Arbeitnehmern in Form der Privatnutzung eines Firmenautos: Die dabei anfallenden Kosten für Arbeitnehmer enthalten eine ebenfalls vom Kohlenstoffdioxid-Ausstoß abhängige Komponente. „Also ginge die Verschleppung einer Lösung zu Lasten von Arbeitnehmern“, sagt Fahrzeughandels-Branchensprecher Klaus Ed
Auch und besonders angesichts der schleppenden Verkaufszahlen des Fahrzeughandels plädieren Karlheinz Kopf und Klaus Edelsbrunner dafür, mit einer gesetzlichen Reform der Normverbrauchsabgabe. so rasch wie möglich Klarheit für Händler und Konsumenten sicherzustellen. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Ich bin in dieser Sache mit Finanzminister Eduard Müller in Kontakt und gehe davon aus, dass es gelingt, eine zufriedenstellende Lösung bei der NoVA herbeizuführen und den Konsumenten höhere Preise zu ersparen.“ Sollte es in der Zeit der Übergangsregierung zu keiner Gesetzesnovelle kommen, „wäre eine Verlängerung der bestehenden Übergangslösung um ein weiteres Jahr per Verordnung des Finanzministers eine gute Alternative und Lösung“, so Kopf abschließend. (PWK320/JHR/RH)
Mag. Rupert Haberson
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecher des Generalsekretärs
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