
SPÖ-Justizsprecher Jarolim: Änderung des Weisungsrechts ein Gebot der Stunde
Aktuelle Problemlagen machen umgehende Lösung unverzichtbar
Wien (OTS/SK) – Als „unerträglichen Zustand“ bezeichnete SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim die derzeitige Regelung im Justizministerium, wonach Sektionschef Pilnacek sowohl für den Strafrechtsbereich als auch für Weisungsfragen zuständig ist. „Als die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ordner die Zusammenlegung der beiden bis dahin strikt getrennten Sektionen „Strafrecht“ und „Weisungen“ durchsetzte, erfolgte dies ausschließlich zum Zweck der Demontage des damaligen auf fünf Jahre bestellt Sektionschefs DDr. Bogensberger und die anschließende Besetzung der frei gemachten Stelle durch Mag. Pilnacek“, so Jarolim. Dass die Fachwelt nahezu geschlossen gegen die Zusammenlegung der Sektionen auftrat und zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des hoch renommierten Sektionschefs Bogensberger sogar eine Änderung des Ministeriumgesetzes notwendig war, unterstreiche die Unsachlichkeit des Vorgehens von Bandion-Ortner. Für Jarolim ist daher die „Änderung des Weisungsrechts ein Gebot der Stunde“. ****
Den Einwendungen der Fachwelt lag vor allem der Umstand zugrunde, dass der für Strafrecht zuständige Sektionschef seine Tätigkeit in ständiger Abstimmung mit den politischen Parteien auszuüben hat, währenddessen die für Weisungen zuständige Person möglichst wenig persönliche Kontakte mit PolitikerInnen haben sollte, um so die Tätigkeit auch möglichst unbeeinflusst ausüben zu können. Bei der massiv bekämpften Zusammenlegung der Sektionen wurde klar prognostiziert, dass diese Unvereinbarkeit sich in Zukunft bitter rächen würde. „Dies ist nun auch tatsächlich so eingetreten“, erklärte Jarolim.
Aus der Vielzahl unterschiedlicher Beschwerden und aufgezeigter Vorfälle werde klar erkennbar, dass eine Ausübung beider Funktionen durch Sektionschef Pilnacek schlicht und einfach nicht mehr akzeptabel scheint, was auch im Rahmen des „Untersuchungsausschusses Eurofighter“ klar so erkannt wurde. Die Ernennung zum Generalsekretär, welche zwischenzeitig ja für alle Ministerien widerrufen wurde, habe im Übrigen noch das ihre zu einer nochmaligen Steigerung der aufgezeigten Unvereinbarkeit beigetragen.
„Ich hoffe, dass die aktuelle Regierung in Erkennung der dramatischen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der seit 2010 massiv zum Ausdruck gebrachten Fachmeinungen zur Unvereinbarkeit sicherstellt, dass eine allein für Weisungen in Strafverfahren zuständige Sektion wieder hergestellt wird und durch eine für dieses Amt geeignete Person besetzt wird“, so Jarolim, der darauf verwies, dass schon jeder Anschein einer unsachlichen Behandlung von Rechtsfällen, je nach gesellschaftlicher Zuordnung unakzeptabel wäre. Man werde dieses Thema auch im Justizausschuss am Mittwoch, dem 26. Juni, ansprechen. (Schluss) ls
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