
So muss Parteienfinanzierung gemacht werden
Parteienfinanzierung steht wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Wien (OTS) – Besonders im Fokus stehen Schlupflöcher im Parteiengesetz und Möglichkeiten, Transparenzpflichten zu umgehen. Transparency International fordert daher:
1. Nicht nur Parteien, sondern auch Spender sollen einer
Meldepflicht an den Rechnungshof unterliegen. Die Meldung sollte auf
einfache Weise Online erfolgen können. Zuwiderhandeln ist zu
sanktionieren. Durch einen solchen dualen Meldeansatz wird die
Möglichkeit für Umgehungen oder Verstöße minimiert.
2. Wie in Deutschland sollten Strafbestimmungen eingeführt werden,
damit die Regeln der Parteienfinanzierung nicht zahnlos bleiben.
Strafbar soll unter anderem auch das Erstatten einer falschen Meldung
sein. Für Beträge über 100.000 Euro soll ein gerichtlicher
Straftatbestand mit Freiheitsstrafdrohung eingeführt werden.
3. Mitgliedsbeiträge, Spenden und jegliche anderen Zuwendungen
sollen zusammengerechnet werden. Ausschlaggebend ist die
Gesamtfinanzierung durch eine Person oder ein Unternehmen. Eine
Aufteilung in verschiedene Titel soll keine Umgehungsmöglichkeit
bieten.
4. Die Grenzwerte für die Einzelausweispflicht von Spenden und für
die Unzulässigkeit von Barspenden sind herabzusetzen. Spenden über
1.000 Euro statt bisher über 3.500 Euro sollen einzeln ausgewiesen
werden. Spenden über 10.000 Euro sollen dem Rechnungshof sofort
gemeldet werden. Mehrere Spenden derselben Person binnen kurzer Zeit
sollen zusammengerechnet und ebenfalls sofort dem Rechnungshof
gemeldet werden –Spendenstückelung dient oft der Verschleierung.
Barspenden über 1.000 Euro sollen unzulässig sein. Anonyme Spenden an
politische Parteien sollen verboten werden. Langen anonyme Spenden
ein, sind sie dem Bund abzuliefern.
5. Indirekte Spenden und Zuwendungen an Parteien und nahestehende
Organisationen sollen verboten werden (zB Zahlung eines Spenders an
Werbeagentur für deren Leistungen für eine Partei). Sie sind
intransparent und zur Verschleierung geeignet.
6. Rechtsträger und die Mitglieder von Personenkomitees ohne
Rechtsträgereigenschaft, die politische Werbung oder politische
Information durch Werbung (zB Plakate, Social Media, Veranstaltungen)
betreiben, sollen denselben Meldepflichten und Beschränkungen
unterliegen wie politische Parteien auch. Rechtsträger, die für eine
Partei oder deren Standpunkte werben, haben ihre Spenden an die
betreffende Partei zu melden, damit diese sie in ihre Meldung
einbeziehen kann. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob eine
Organisation formal als einer Partei nahe stehend gilt oder nicht. Es
darf allein darauf ankommen, ob die Botschaften als Unterstützung für
eine Partei wirken.
7. Derzeit haben Parteien ihren Rechenschaftsbericht binnen neun
Monaten nach Ablauf eines Jahres einzureichen. Diese Frist ist zu
lang. Für eine zeitnahe Transparenz und Kontrolle soll der
Rechenschaftsbericht bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen
sein.
8. Unzulässig eingeworbene, empfangene, aber auch unzulässig
ausgegebene Mittel sind – zusätzlich zu einer Strafe – an den Bund
abzuliefern. Das dient dazu, dass keine Partei Vorteile aus Verstößen
gegen das Parteiengesetz ziehen kann.
9. Der Rechnungshof soll zur Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen
über die Finanzierung von Parteien im Parteiengesetz direkt und
umfassend zuständig sein. Er soll das Recht der Bucheinsicht und das
Recht erhalten Auskunftsersuchen an die Parteien zu richten. Wird ein
Rechenschaftsbericht nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig
erstattet, ist das mit Strafen für die Partei zu ahnden.
10. Das Verhältnis von öffentlicher zu privater Parteienfinanzierung
ist im Rahmen einer parlamentarischen Enquete umfassend und
öffentlich zu diskutieren. Ziel muss sein, politische Betätigung und
Teilhabe im Einklang mit demokratiesichernder Unabhängigkeit
gegenüber einzelnen Gruppen und Personen zu gewährleisten.
Transparency International – Austrian Chapter
Dr. Alexander Picker
Tel.: +43 (0)1 960 760
E-Mail: office@ti-austria.at
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