
Tojner-Anwalt Liebenwein: Wir werden uns gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen
Unterstellungen was Beweismittel betrifft sind vollkommen haltlos
Wien (OTS) – Es hat zu keiner Zeit strafrechtlich relevante Handlungen unseres Mandanten gegeben – selbst wenn nun völlig lebensfremde und nicht den Tatsachen entsprechende Aussagen seitens eines niederösterreichischen Anwaltes ins Treffen geführt werden, ändert dies nichts an den Fakten.
Zwischen unseren Mandanten und Martin P. hat es eine wirtschaftliche Zusammenarbeit gegeben. Eine Treuhandschaft, wie von Herrn Martin P. behauptet, bestand nicht. Seine gegenteiligen Äußerungen wären im Zuge einer konktradiktorischen Einvernahme beider Beteiligter leicht aus der Welt zu schaffen gewesen, auch deshalb war die Hausdurchsuchung nicht notwendig und völlig unverhältnismäßig.
Ebenso haltlos sind sämtliche Unterstellungen was Beweismittel betrifft. Den beigezogenen renommierten Gutachtern nun strafbare Handlungen zu unterstellen ist eine rechtsstaatlich unerträgliche Vorweg-Kriminalisierung von Entlastungsbeweisen.
Von Anbeginn hat unser Mandant volle Kooperationsbereitschaft gezeigt. Er hat den Strafverfolgungsbehörden mehrfach die Ausfolgung aller für die Aufklärung erforderlichen Unterlagen angeboten. Die Hausdurchsuchungen wären nicht notwendig gewesen, wenn man rechtsstaatlich korrekt vorgegangen wäre.
Unser Mandant, DDr. Michael Tojner wird sich gegen diese unberechtigten Vorwürfe, die bewusst auch über die Medien erhoben wurden, entsprechend zur Wehr setzen.
Liebenwein Rechtsanwälte GmbH
Mag. Karl Liebenwein
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