HZA-A: FKS kontrolliert Großbaustelle in Neu-Ulm

Augsburg/Neu-Ulm (ots) – FKS kontrolliert Großbaustelle in Neu-Ulm

Augsburg/Neu-Ulm Überraschende Baustellenkontrollen gehören zum Arbeitsauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Insgesamt 58 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Augsburg stellten sicher, dass alle Arbeitnehmer auf einer Großbaustelle in Neu-Ulm bei laufendem Baustellenbetrieb kontrolliert werden konnten. Im Fokus stand die Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, ob zum Beispiel Schwarzarbeiter oder illegal Beschäftigte auf der Baustelle tätig sind und ob der Mindestlohn, aktuell 12,20 EUR für Hilfsarbeiter und 15,20 EUR für Facharbeiter im Bauhauptgewerbe, in allen Fällen gezahlt wurde.

Drei Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Staat konnten zwar ihre Arbeitserlaubnisse, jedoch keine gültigen Aufenthaltstitel vorlegen, wie die Kontrolle ergab. Das zuständige Ausländeramt bestätigte, dass die Pässe zur Verlängerung vorliegen. Die drei Bauarbeiter können die Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Nach einer ersten Kurzprüfung der vorgelegten Geschäftsunterlagen der Firma aus dem EU-Ausland könnte eine Unterschreitung des Mindestlohnes im Bauhauptgewerbe vorliegen. Hier wurden weitere Geschäftsunterlagen angefordert. Insgesamt waren Bauarbeiter von fünf Firmen auf der Baustelle tätig. Mit zweisprachigen Befragungsbögen und Dolmetschern, die vor Ort waren, wurden die notwendigen Informationen der Bauarbeiter aus unterschiedlichen Ländern erhoben. Im Anschluss an die Kontrolle auf der Baustelle wurden von mehreren Firmen weitere Geschäftsunterlagen angefordert. Dann beginnt die Arbeit der Zöllner auf der Dienststelle, indem Daten abgeglichen werden und dadurch festgestellt wird, ob die Arbeitgeber ihren gesetzlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten nachgekommen sind.

Die Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm unterstützte den Einsatz mit einer Streife und überprüfte vor Ort die Ausweisdokumente von einigen ausländischen Arbeitnehmern auf ihre Echtheit. Gleich zu Beginn der Kontrolle, morgens um 9 Uhr, wurde ein Arbeiter mit einem wahrnehmbaren Alkoholgeruch von den Zöllnern an das begleitende Polizeiteam der Polizeiinspektion Neu-Ulm zur Atemalkoholkontrolle übergeben. Nach einem festgestellten Promillewert in Höhe von 2,54 verwies der Generalunternehmer den Bauarbeiter von der Baustelle.

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