BKK-Vorständin fordert zügige Reform des Finanzausgleichs / Schere zwischen den Krankenkassenarten geht weiter auseinander

München (ots) – Aufgrund fortlaufender Fehlstellungen im Finanzausgleich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) driften die Vermögen der Krankenkassen wieder stärker auseinander: Während die Ortskrankenkassen (AOK) im ersten Quartal 2019 ein Plus von 3 Euro je Versicherten verbuchten, waren es bei den Betriebskrankenkassen (BKK) minus 5 Euro. Diese Fehlverteilung im GKV-Finanzausgleich summiert sich zu milliardenschweren Überschüssen bei der AOK, die zulasten der BKK-Versichertengemeinschaft und Anderer geht. Mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auf eine solide Basis zu stellen, hat der Bundesgesundheitsminister das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) im März 2019 auf den Weg gebracht; doch seitdem hängt der Entwurf.

Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern, appelliert an den Bundesgesundheitsminister, die Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) zügig umzusetzen.: “Die Rücklagen der Krankenkassen entwickeln sich aufgrund der jahrelangen Verwerfungen im Morbi-RSA höchst unterschiedlich – gerade deshalb steht ja die Überarbeitung auf der politischen Agenda. Es ist höchste Zeit, dass die Reform an Fahrt gewinnt, denn die Schere zwischen den Kassenarten driftet zunehmend auseinander.”

Der Deckungsbeitrag drückt die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds abzüglich der tatsächlichen Ausgaben aus. Er erreichte im zurückliegenden Jahr bei der AOK einen Höchstwert von 1,75 Milliarden Euro.

Eine Reform, so König, ist dringend geboten. Denn selbst, wenn das GKV-FKG zum 1. Januar 2020 umgesetzt wird, werden die Wirkungen frühestens ab 2021 spürbar: “Fortlaufend bauen vorrangig Ortskrankenkassen mit dem Geld unserer Solidargemeinschaft Vermögen auf und ihre Marktmacht aus. Dass nahezu alle Krankenkassen jenseits der grünen Linie die wesentlichen Stellschrauben des GKV-FKG und deren schnelle Umsetzung begrüßen, spricht für den Handlungsdruck.”

Zur Vorstellung des Referentenentwurfs hatte der Bundesgesundheitsminister im März 2019 erklärt: “Der Finanzausgleich in seiner jetzigen Form übervorteilt einige wenige Krankenkassen. Ihre Monopolstellung in verschiedenen Regionen macht die Versorgung der Patienten aber nicht per se besser.” Dass ein fairer und funktionierender Wettbewerb kein Selbstzweck, sondern die grundlegende Voraussetzung für eine bessere Versorgung ist, stellt auch die bayerische BKK-Chefin klar. König fordert, dass den wichtigen Reformvorhaben nun Taten folgen müssten: “Eine bedarfsgerechte Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sichert auch die regionale Versorgung. Marktmacht ist mitnichten ein Garant für Qualität! Die marktbeherrschende Stellung ist allein für den Marktherrscher lukrativ und geht zulasten der Versicherten.”

Das GKV-FKG enthält nach Ansicht der BKK viele wichtige Reformschritte: So soll der Finanzausgleich künftig manipulationsresistenter werden, indem Richtlinien für die Kodierung von Krankheiten festgeschrieben werden. Dafür sollen die Arztpraxen für ihre Dokumentation und Abrechnung nur noch zertifizierte Praxissoftware einsetzen und vor der Einflussnahme durch Krankenkassenmitarbeiter geschützt werden. Dass dies dringend nötig ist, bestätigte erst kürzlich wieder das Forschungsinstitut WIG², das anhaltende Manipulationen im Morbi-RSA offenlegte.

Fehlverteilung im unteren dreistelligen Millionenbereich können auch gemindert werden, wenn die Erwerbsminderungsrentner und Programmkostenpauschale für Disease-Management-Programme aus dem Morbi-RSA herausgenommen werden, denn diese haben sich systematisch überlebt. Mehr Solidarität für besonders ausgabenintensive Versicherte im GKV-System verspricht zudem die Wiedereinführung eines Risikopools.

König sieht in dem Gesetz darüber hinaus viele wichtige Impulse, die den Wettbewerb um die beste Versorgung stärken und die Chance beinhalten, die marktbeherrschende Stellung und Wettbewerbsvorteile Einzelner aufzubrechen. Außerdem sei es wichtig, bestehenden regionalen und strukturellen Unterschieden im Versorgungsangebot auf den Zahn zu fühlen. Um dies zu erreichen, sind jenseits des GKV-FKG strukturelle Reformen notwendig, die auf Seiten der Leistungserbringer ansetzen müssen.

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