Strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu fehlerhafter Berichterstattung über Unternehmer Christian Krawinkel zur Auktion „Trophäen Boris Becker“ erfolgreich erwirkt

Berlin (ots) – Anläßlich falscher, fehlerhafter Berichterstattung im Zusammenhang der Auktion „Trophäen Boris Becker“ insbesondere zur Person Christian Krawinkel und seines Unternehmens, wurden gegen tz.de, merkur.de und ovb-heimatzeitungen.de erfolgreich strafbewehrte Unterlassungserklärungen erwirkt.

Gegen weitere unwahre Veröffentlichungen wie in Bunte wird ebenfalls mit Schadenersatzklagen vorgegangen, ebenso werden gegen weitere Medien im Falle zukünftiger, gleichlautend unwahrer Artikel ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden.

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