HZA-M: Münchner Zoll kontrolliert Gastronomiebetriebe
München (ots) – Vergangene Woche kontrollierte der Zoll im Rahmen einer regionalen Schwerpunktaktion die Beschäftigungsverhältnisse im Gaststättengewerbe. Mehr als 75 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München waren an dieser Großaktion beteiligt. Dabei wurden insbesondere zahlreiche Gastronomiebetriebe an Bahnhöfen und am Münchener Flughafen geprüft, um illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit aufzudecken.
Bei den im Münchener Raum geprüften 44 Betrieben ergab sich in mindestens 27 Fällen der Verdacht insbesondere auf Straftaten des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, auf Mindestlohnunterschreitungen und auf Sozialleistungsbetrug. „Die weiteren Ermittlungen werden ergeben, ob sich der Verdacht erhärtet“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Hintergrund: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro gestiegen und wird zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben. Illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit haben gravierende Ausfälle bei der Sozialversicherung und den Steuereinnahmen zur Folge. Zusätzlich werden rechtstreue Arbeitgeber und all jene Arbeitskräfte geschädigt, die mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen die Ausfälle ausgleichen müssen. Darüber hinaus schädigen sie die Beschäftigten selbst, weil diese unter schlechten Bedingungen arbeiten müssen, Arbeitsschutz und Mindestlohn nicht beachtet und ihre Sozialleistungsansprüche und Schutzrechte vermindert werden. Schließlich wird der Wettbewerb beeinträchtigt: Gesetzestreue Unternehmen können im Wettbewerb gegen die oft erheblich günstigere, illegal handelnde Konkurrenz nicht bestehen und werden in ihrer Existenz bedroht. Dies führt zum Verlust von legalen Arbeitsplätzen und verhindert auch die Schaffung neuer Stellen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt München
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Thomas Meister
Telefon: 089 – 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
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