Vilimsky: „Argumentation der EU-Kommission bei Familienleistungen ist falsch!“

Wien (OTS) – Kein Verständnis hat der freiheitliche EU-Delegationsleiter im EU-Parlament und FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky für das nun von der EU-Kommission angekündigte zweite Mahnschreiben in Sachen Indexierung der österreichischen Familienleistungen. Vilimsky widerspricht erneut der Argumentation der EU-Kommission, die er als falsch zurückweist: „Fakt ist, dass für den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe eine Erwerbstätigkeit keine Voraussetzung ist. Außerdem sehen die entsprechenden EU-Verordnungen nicht zwingend vor, dass ein Elternteil in Österreich arbeiten muss. Es genügt, wenn der andere Elternteil, der mit dem Kind im Ausland lebt, einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder einen Rentenanspruch hat – folglich dort ins System einzahlt. Österreich muss dennoch eine Familienleistung überweisen. Somit gilt das Argument nicht, dass jene getroffen werden, die in das österreichische System einzahlen.“

Skurril sei außerdem, dass es für EU-Beamte ein Statut gibt, das ebenfalls eine Indexierung regelt. „Je nach Kaufkraft des Mitgliedstaates erhalten EU-Beamte unterschiedlich hohe Gehälter und Sonderzahlungen. Eine der Sonderzahlung ist eine konkrete Leistung für Kinder. Die EU als supranationale Einrichtung erlaubt sich Regeln, die sie ihren Mitgliedstaaten verbieten will“, wundert sich Vilimsky.

„Und nur so nebenbei. Es gibt Staaten wie Polen oder Rumänien, die einkommensabhängige Familienleistungen haben. Eltern, die viel verdienen, daher auch viel ins System einzahlen, erhalten keine Familienleistung, wenn sie ein höheres Einkommen haben, als die nationalen Rechtsvorschriften für den Bezug einer Leistung vorsehen. Dass die EU-Kommission meint, dass es in der EU weder Arbeiter noch Kinder zweiter Klasse gebe, ist geradezu absurd“, so Vilimsky abschließend.

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