POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Heiligenhaus – 1908014

Mettmann (ots) – Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (“Flucht”) liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

— Heiligenhaus — Im Zeitraum zwischen 9:50 Uhr und 11:50 Uhr hat am Dienstag (30. Juli 2019) ein bislang unbekannter Autofahrer einen grauen VW T7 beschädigt, welcher an der Mittestraße in Heiligenhaus auf Höhe der Hausnummer 6 geparkt war. An dem Wagen entstand ein Schaden in Höhe von einigen Hundert Euro. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.

— Hinweise und Tipps der Polizei — Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

– Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). – Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. – Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind. – Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. – Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter – nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend. – Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
– Polizeipressestelle –
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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