EANS-Adhoc: ams AG / ams plant Abgabe des Übernahmeangebots für €38,50 je OSRAM-Aktie nach Aufhebung des Stillhalteabkommens

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Fusion/Übernahme/Beteiligung
21.08.2019

Premstaetten – NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

ams plant Abgabe des Übernahmeangebots für EUR38,50 je OSRAM-Aktie nach Aufhebung des Stillhalteabkommens

* Angebotsperiode beginnt voraussichtlich vor Ablauf des Angebots von Bain Capital und The Carlyle Group am 5. September 2019

* ams und OSRAM können einen weltweit führenden Anbieter von Sensoriklösungen und Photonik mit erheblichen Vorteilen für Kunden schaffen

* Kooperationsvereinbarung zwischen ams und OSRAM abgeschlossen, welche enge Kooperation der Stakeholder unterstützt

Premstätten, Österreich (21. August 2019) — ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, freut sich bekanntzugeben, dass die OSRAM Licht AG (“OSRAM”) die am 4. Juni 2019 zwischen der ams AG (“ams”) und OSRAM geschlossene Stillhaltevereinbarung nach Erhalt des Angebots von ams am 11. August 2019 aufgehoben hat. Dies ermöglicht ams nun, das Übernahmeangebot für OSRAM (das “Angebot”) laut den am 11. August 2019 bekanntgegebenen Bedingungen formell zu beginnen. Die Angebotsfrist beginnt voraussichtlich vor Ende des 5. September 2019, dem Zeitpunkt, an dem das Angebot von Bain Capital und The Carlyle Group abgelaufen wäre.

ams und OSRAM haben eine Kooperationsvereinbarung (“KV”) abgeschlossen. Das Management von ams ist mit dem Management von OSRAM überzeugt, dass die Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensoriklösungen und Photonik erhebliche Vorteile für Kunden bietet. Zusätzlich teilen beide Managementteams die Überzeugung, dass eine enge Zusammenarbeit der Interessensgruppen von entscheidender Bedeutung ist, um den Zusammenschluss beider Unternehmen nachhaltig erfolgreich gestalten zu können. Das Management von ams ist zuversichtlich, dass der Zusammenschluss der beiden Unternehmen auf dieser Grundlage eine erhebliche Wertsteigerung ermöglicht.

“Wir freuen uns, dass wir das Übernahmeangebot starten können, um den vielversprechenden Zusammenschluss von ams und OSRAM zu ermöglichen. Wachstum ist ein zentrales Element unserer Strategie, für das hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein langfristiges Engagement in Deutschland wesentlich sind. Die Expertise und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von OSRAM sind in allen Bereichen für uns von enormer Bedeutung”, betont Alexander Everke, CEO von ams.

Die KV enthält Schutzklauseln für die OSRAM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter und Produktionsstätten in Deutschland. ams wird unter anderem bestehende Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und ähnliche Vereinbarungen in Deutschland fortsetzen, darunter das im Juli 2017 mit der IG Metall und den Arbeitnehmervertretern von OSRAM beschlossene Eckpunktepapier “Zukunftskonzept Deutschland”. Darüber hinaus wird ams die deutschen Produktionsstandorte für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren (Standortsicherung) weiterführen und München als Co-Hauptsitz des gemeinsamen Unternehmens neben Premstätten mit einer bedeutenden Präsenz weltweiter Unternehmensfunktionen vorsehen.

Eine Zusammenfassung der KV wird Teil der Angebotsunterlage sein.

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Über ams
ams ist international führend in der Entwicklung und Herstellung von Hochleistungs-Sensorlösungen. Unsere Mission ist es, die Welt mit Sensorlösungen zu gestalten und so die nahtlose Verbindung zwischen Mensch und Technologie zu ermöglichen.
Die Produkte von ams werden in Anwendungen eingesetzt, die höchste Präzision, Empfindlichkeit und Genauigkeit, einen weiten Arbeitsbereich und äußerst niedrigen Stromverbrauch erfordern. Das Produktportfolio umfasst Sensorlösungen, Sensor-ICs sowie Schnittstellen und die damit verbundene Software für Kunden in den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie, Medizintechnik und Automotive.
ams mit Hauptsitz in Österreich beschäftigt global rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist ein wichtiger Partner für mehr als 8.000 Kunden weltweit. ams ist an der SIX Swiss Stock Exchange börsennotiert (Tickersymbol:
AMS). Weitere Informationen über ams unter www.ams.com [http://www.ams.com/]

ams social media:
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Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von OSRAM (“OSRAM-Aktien”). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Opal BidCo GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen von ams, an die Aktionäre von OSRAM betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht werden wird. Inhabern von OSRAM-Aktien dringend empfohlen werden, eine solche Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien von ams.
Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14E des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) gemacht werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Opal BidCo GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des “Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über ams und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der “ams-Konzern”) oder über OSRAM und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der “OSRAM-Konzern”) enthalten, die “in die Zukunft gerichtete Aussagen” sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie “davon ausgehen”, “zum Ziel setzen”, “erwarten”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “planen”, “glauben”, “hoffen”, “abzielen”, “fortführen”, “werden”, “möglicherweise”, “sollten”, “würden”, “könnten” oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der ams-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern und/oder der OSRAM-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern und/oder OSRAM-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams Group. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

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