POL-PIBIN: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Sprendlingen L415 (ots) – 05.09.2019, 16.00 Uhr
Im Rahmen einer Kontrolle wurde ein 35 jähriger Elektrorollerfahrer angehalten und kontrolliert. Da die festgestellte Höchstgeschwindigkeit bei 40 km/h lag, bedurfte es zum Führen einer erforderlichen Fahrerlaubnis, in deren Besitz der 35 jährige nicht war. Er konnte nur eine Prüfbescheinigung vorlegen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
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