Hetzgasse 8: Das Ende eines Kapitels

Wien (OTS) – Zur Hetzgasse 8 gehen seit Jahren die Wogen hoch. Auf einen Abriss- und Neubaubescheid folgte kurz darauf eine Schutzzone und damit der Abriss-Stopp. Nach zwei Jahren Stillstand bestätigte der Verwaltungsgerichtshof den Abbruchstop der Stadt Wien, obwohl ein Neubaubescheid vorlag und der Abriss vorschriftsgemäß angezeigt und begonnen wurde. Nach Projektkosten in der Höhe von 1,6 Millionen Euro zog Soulier Management jetzt die Reißleine und verkaufte in einem Bestbieterverfahren das Haus.

„Wir standen vor der Entscheidung das Haus verfallen zu lassen oder mit dem genehmigten Dachgeschoßausbau eine für uns weniger attraktive Variante umzusetzen. Für einen Dachgeschoßausbau liegt zwar ein Baubescheid der MA 37 vor, doch auch damit ließe sich nur ein Teil des ursprünglich geplanten Projekts realisieren“, sagt die Eigentümerin Ingrid Soulier.

„Wir haben in einem Bieterverfahren einen Käufer ermittelt und damit einen Schlusspunkt für uns gesetzt. Das war nach jahrelangem Investment und Herzblut keine leichte, aber die richtige Entscheidung.“ sagt Soulier Management Geschäftsführer Clemens Bauer.

Zur Geschichte einer umkämpften Zinskaserne Die Hetzgasse 8 gehörte ursprünglich der Stadt Wien. Die Stadt ließ den ehemaligen Gemeindebau verfallen und verkaufte das Haus 2001 an eine Privatstiftung. Später ging das Haus an den Bauträger Soulier Management über. Eine Sanierung machte wirtschaftlich keinen Sinn, darum wurde der Abriss und Neubau von der Soulier Management beantragt – beidem wurde stattgegeben. Dann parkten die Wiener Grünen im Wahlkampf ihren aufblasbaren Miethai vor der Hetzgasse 8, wetterten gegen Immobilienspekulanten und forderten eine Schutzzone für das Weißgerber- und Radetzkyviertel. Dabei wurden gegenüber der Hetzgasse bereits zahlreiche Neubauten entlang der Bahn errichtet.

Fazit: Sechs Jahre Projektentwicklung mit zahlreichen Hürden

Die Hetzgasse 8 war vom Beginn bis zum Ende ein bürokratischer Spießrutenlauf, bei dem der Wohnungsbedarf der Bevölkerung, die dringende Notwendigkeit ökologischer Energiekonzepte sowie die Rechtssicherheit eines privaten Bauträgers auf der Strecke blieben.

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