Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen KAV-Direktor bestätigt

Antrag auf Fortführung des Verfahrens bezüglich der Veräußerung des Geriatriezentrums Klosterneuburg abgelehnt

Wien (OTS) – Das Landesgericht für Strafsachen hat den Antrag auf Fortführung des Verfahrens gegen Herwig Wetzlinger, stellvertretender Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) abgelehnt. Bereits im Februar wurde von der Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren eingestellt, diese Entscheidung wurde jetzt bestätigt. Gegen den Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig.

Die eingebrachte Anzeige wegen Betrugsverdachts gegenüber der Wiener Komfortwohnungen GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf des ehemaligen Geriatriezentrums Klosterneuburg erwies sich als haltlos. Nachdem das Verfahren endgültig eingestellt ist, wird der KAV den Verkauf der Liegenschaft wie geplant fortführen.

Marion Wallner
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