
Gute Qualifikation der MTD-Berufe durch eine Liste transparent gemacht
Gesundheitsberuferegister-Gesetz feiert dritten Geburtstag
Wien (OTS) – (Wien, 28. September 2019) Vor genau drei Jahr, am 28.September 2016, wurde mit der Kundmachung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes ein Meilenstein in der Geschichte der medizinisch-technischen Dienste gesetzt. Das Gesetz ist der Grundstein für die Erfassung von berufsberechtigten Berufsangehörigen. Der große Nutzen für die Patient*innen wird nun mit einer online abrufbaren Liste greifbar.
Mit vereinten Kräften
„Mit dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz wurde nach jahrelangen Verhandlungen ein Abschluss unter einen intensiven Prozess des Aus-und Verhandelns gesetzt“, betont Präsidentin von MTD-Austria Mag.a Gabriele Jaksch. Ein Prozess, der von der Interaktion der beteiligten Organisationen geprägt wurde. So konnten MTD-Austria, unter Beteiligung der Berufsverbände der Biomedizinischen Analytiker*innen, der Diätolog*innen, der Ergotherapeut*innen, der Logopäd*innen, der Orthoptist*innen, der Physiotherapeut*innen und der Radiologietechnolog*innenn zusammen mit der Gesundheit Österreich GmbH und der Bundesarbeitskammer eine wichtige Grundlage erarbeiten.
Sicherheit für Patient*innen
Mit dem Gesetz wurde erstmalig ein Register, in dem alle berufsberechtigten Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gelistet sind, geschaffen. Im öffentlichen Teil dieser Liste können Patient*innen seit dem 1. Juni feststellen, ob die behandelnde MTD-Berufsangehörige befähigt ist in Österreich tätig zu sein. Dies setzt insbesondere die entsprechende Qualifikation voraus, die nun über die Website [https://www.ots.at/redirect/gesundheit3]
(https://www.ots.at/redirect/gesundheit3) einfach überprüfbar ist.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können.
Office MTD-Austria
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