VSV/Kolba: Thomas Cook Austria nicht fortgeführt – Tipps für Reisende

VSV stellt Musterbriefe zur Anmeldung von Forderungen an Abwickler bereit

Wien (OTS) – Der Insolvenzverwalter hat nun die Schließung des Unternehmens Thomas Cook Austria (Neckermann) beantragt und alle gebuchten Reisen abgesagt,

„Damit ist klar, dass niemand sich reisebereit halten müsste, sondern zum einen Zahlungen an Thomas Cook Austria zurückfordern kann und bei einem anderen Veranstalter – so gewollt – eine neue Reise buchen kann,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Das gilt für gebuchte Pauschalreisen (zB Flug und Hotel) und für verbundene Reiseleistungen (getrennte Buchung von Flug und Hotel im Reisebüro oder auf Onlineplattformen, wenn Personendaten von der ersten Plattform an die zweite Plattform weitergeleitet wurden).

Wer für die Rückreise selbst Auslagen hatte, kann diese ebenfalls geltend machen.

Die Anmeldungen sind an den Abwickler bis spätestens 17.11.2019 zu richten.

„Der VSV hat auf der Web-Site www.verbraucherschutzverein.at/Info-Thomas-Cook zwei Musterbriefe für diese Anmeldungen zum kostenlosen Download bereitgestellt,“ verweist Kolba auf die Hilfe des VSV für Reisende.

Service: www.verbraucherschutzverein.at/Info-Thomas-Cook

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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