AK zu E-Autos: Klare Verkaufsinfos, schnell und verlässlich 2

EU muss neuen Verbraucherinfos schnell und verbindlich regeln

Wien (OTS) – „Wer ein E-Auto kauft, braucht eindeutige und verlässliche Infos. Nur wenn je nach Nutzung das richtige Auto mit der richtigen Batteriekapazität eingesetzt wird, stimmt am Ende die Öko-Bilanz. Nur dann ist das effektiver Klimaschutz“, sagt die Leiterin der AK Abteilung Umwelt und Verkehr, Sylvia Leodolter. „Die EU muss jetzt rasch klare Regelungen dafür durchsetzen.“ Die AK schlägt sechs Punkte für eine sinnvolle Käuferinformation vor.

1. Eine Ökobilanz für jedes Auto, das nicht nur direkten Energieverbrauch, sondern alle Faktoren entlang des Lebenszyklus eines Autos (Energiegewinnung, Produktion, Endverwertung) erfasst, muss kommen. Es ist für Autokäuferinnen und Autokäufer eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die EU plant dies erst ab 2023. Das ist zu spät.

2. Zur Verkaufsinfo bei jedem Auto gehört eine Zahl, wie viel das Fahren mit diesem Auto über 15.000 Kilometer pro Jahr wirklich kostet (Energiekosten, Steuern, Wartung, Kauf und jährliche Wertminderung).

3.Gleiche Infos im Internet und in den Prospekten! Derzeit gibt es EU-weit keine rechtlichen Verpflichtungen für die Verbrauchsangaben von Neuwagen. Die österreichische Konsumentenschutzministerin führt jetzt auf nationaler Ebene erstmals (!) die Pflicht ein, auch in Internet Verbrauchswerte anzugeben. EU-weit muss dies nach wie vor nur in gedruckten Werbeprospekten geschehen.

4.Realistische Verbrauchsangaben gehören verpflichtend in die Kunden-Information: Verbrauchswerte müssen so angegeben werden, dass sie von allen auf der Straße eingehalten werden können. Das geht mit einem Korrekturfaktor für den offiziellen Prüfzyklus nach dem Vorbild der USA.

5.Europaweit muss es eine einheitliche Verbrauchskennzeichnung nach dem Vor-bild des EU-Energielabels geben, mit der Bewertung der Energieeffizienz abgestuft nach sechs Farben.

6.Für elektrisch betriebene Fahrzeuge muss verpflichtend angegeben werden:
• Die Reichweite des Wagens in Kilometer innerorts und auf Freilandstraßen.
• Einheitliche Angaben bei der verfügbaren Leistung. Der Kapazitätspuffer für die Sicherung der Batterie muss abgezogen werden

Arbeiterkammer Wien
Ute Bösinger
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