POL-PIBIN: Halloween-Veranstaltungen und ihre Folgen
Bingen (ots) – Im „Halloween-Zeitraum“, 31.10.2019, 22.00 Uhr bis einschließlich 01.11.2019, 06.00 Uhr, wurden intensiv die Örtlichkeiten bestreift, an denen bekannt war, dass „Halloween-Partys“ stattfinden würden. Hierzu zählten insbesondere die Palais-Bar, Bingen am Rhein, die Palmensteinhalle in Bingen-Sponsheim und eine Veranstaltung in Oberheimbach. Zunächst konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Durchgeführte Verkehrs- und Personenkontrollen blieben erfreulicherweise ergebnislos. Zwischen 01.00 und 04.00 Uhr wurden mit steigendem Alkoholpegel mehrere Sachverhalte gemeldet. So kam es im und vor dem Palais und vor der Palmensteinhalle zu mehreren Körperverletzungsdelikten und alkoholbedingter Streitigkeiten, die mittels diverser Platzverweise geschlichtet werden mussten. Es mussten jedoch keine Ingewahrsamnahmen ausgesprochen werden. Bei einem Palais-Besucher konnte eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt werden.
Insgesamt wurden fünf Körperverletzungsdelikte, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung (Handydisplay beschädigt), eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Anzeige wegen Diebstahl (50-Euro-Geldschein) registriert.
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