HZA-RO: Kontrollen von Shisha-Bars am 25.10. und 31.10.2019 im Stadtgebiet München
Rosenheim (ots) – In den Abendstunden des 25.10.2019 und des 31.10.2019 führte das Hauptzollamt Rosenheim gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München (Kriminalfachdezernat 3) und dem Kreisverwaltungsreferat München in insgesamt 20 Shisha-Bars im Stadtgebiet München ganzheitliche Kontrollen durch. Ziel dieser Kontrollaktionen war die Überprüfung der Lokale hinsichtlich der Einhaltung von steuerrechtlichen Vorgaben, dem Jugendschutzgesetz, dem Gesundheitsschutzgesetz sowie der Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen nach dem Gaststättengesetz und auflagenrechtlicher Bestimmungen des KVR.
Als Ergebnis des Einsatzes lässt sich feststellen, dass keine der 20 kontrollierten Shisha-Bars ordnungsgemäß betrieben wird. In allen kontrollierten Bars mussten teilweise umfangreiche Verstöße festgestellt werden, wobei diese die Aufgabenbereiche aller eingesetzten Behörden tangierten.
Beamte des Hauptzollamts prüften, ob der zum Rauchen in den Shisha-Bars verwendete Wasserpfeifentabak in Deutschland verkehrsfähig ist und ordnungsgemäß versteuert wurde. Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland, genau wie der normale Rauchtabak, der Tabaksteuer. In allen 20 Bars fanden die Zollbeamten sowohl unversteuerten Tabak, als auch Großbehältnisse mit Wasserpfeifentabak, bei denen das Steuersiegel aufgebrochen war bzw. gänzlich fehlte.
Insgesamt wurden ca. 250 Kilogramm Wasserpfeifentabak von den Zollbeamten sichergestellt und gegen die betreffenden Betreiber vor Ort Steuerstrafverfahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei eingeleitet.
Des weiteren wurden Verstöße gegen bestehende Auflagen seitens des KVR wegen nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht vorhandener Kohlenmonoxid-Warnmelder festgestellt, sowie ein Vielzahl von Anzeigen aufgrund von Verstößen nach dem Jugendschutz- und dem Gesundheitsschutzgesetz durch die Beamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektionen aufgenommen. Zumeist wurde hierbei Tabak und Alkohol an Jugendliche abgegeben bzw. ausgeschenkt. Zudem wurden Verstöße gegen das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung angezeigt. Hierunter fällt beispielsweise der Ausschank von Alkohol ohne Genehmigung als auch das Rauchen von echtem Tabak innerhalb der Bars.
Bei einer gleichzeitig durchgeführten Überprüfung der Angestellten und Betreiber durch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wurden außerdem noch Verstöße nach dem Mindestlohngesetz, fehlende Stundenzettel, Schwarzarbeit und Veruntreuung von Arbeitsentgelt festgestellt.
Die beteiligten Behörden waren an beiden Kontrolltagen jeweils insgesamt mit rund 100 Beamten im Einsatz.
Zusatzinformation: Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22,00 Euro pro kg. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Nicht jeder Wasserpfeifentabak ist in Deutschland lebensmittelrechtlich verkehrsfähig. Gerade die aromatisierten Sorten enthalten bis zu 30 Prozent Feuchtigkeit in Form von Glyzerin und Zuckermelasse. Diese Tabaksorten dürfen nicht zum gewerblichen Handel eingeführt und verkauft werden. Erlaubt sind versteuerte Sorten, die höchstens fünf Prozent Feuchtigkeit in Form von Glyzerin enthalten. Der hohe Glyzeringehalt des eingeschmuggelten Wasserpfeifentabaks birgt hohe gesundheitliche Risiken.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Pressestelle
Andreas Rudolph
Telefon: 08031/3006-7020
E-Mail: presse.hza-rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell