HZA-N: 360 Tagessätze für Gastronomen: schwarz serviert auf weißen Tellern

Nürnberg (ots) – Zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Gastronomen aus dem Landkreis Fürth wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Erlaubnis.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 46 – Jährige zwei Servicekräfte über mehrere Monate hinweg beschäftigte, ohne diese überhaupt oder in richtiger Höhe zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Zudem konnte dem Mann zum wiederholten Male die Beschäftigung von drei Arbeitskräften nachgewiesen werden, die nicht über einen Aufenthaltstitel verfügten, der zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt.

Der Angeklagte wurde zu 360 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Zudem werden von dem Gastronomen auch die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 4.500 Euro nachgefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.



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