HZA-DO: Zoll prüfte Wach- und Sicherheitsgewerbe; Bundesweiter Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Dortmund (ots) – Am vergangenen Freitag überprüften insgesamt 77 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 167 Personen und 66 Betriebe zu den Arbeitsverhältnissen befragt.
Bei den Kontrollen ergaben sich 27 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
20 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
3 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (davon in einem Fall Verdacht auf Scheinselbständigkeit),
einem Fall Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
3 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.
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