NEOS zu VfGH-Urteil über SV-Reform: Verfassungskonformität bedeutet nicht automatisch gute Reformpolitik

Gerald Loacker: „Die Kassenzusammenlegung lässt die Ungleichbehandlung der verschiedenen Berufsgruppen bestehen.“

Wien (OTS) – In seiner skeptischen Haltung bestätigt sieht sich NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker anlässlich des heutigen Urteils des Verfassungsgerichtshofs über die Organisationsänderung der Sozialversicherung von Türkis-Blau: „Dass die grundlegende Fusion der Gebietskrankenkassen rechtens ist, stand nicht in Frage. Es ist eine politische Entscheidung, ob das in der Form von Türkis-Blau Sinn macht. Ob rote Arbeiterkämmerer oder schwarz-türkise Wirtschaftskämmerer das Sagen in den Kassen haben, ist gleichgültig. Die Versicherten bleiben jedenfalls übrig.“

In diesem Zusammenhang verweist Loacker auf die von NEOS vorgelegte Kritik an der Reform: „Nur weil etwas nicht die Verfassung bricht, muss es nicht gute Politik sein. Die neue ÖGK versichert weiter nur einen Teil der Bevölkerung. Daneben genießen die öffentlich Bediensteten weiterhin Besserstellungen gegenüber den ÖGK-Versicherten. Hier muss die nächste Regierung unbedingt nachjustieren, im Sinne der Fairness für alle Versicherten.“

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