
Pesserl zu VfGH-Erkenntnis: Einseitigkeit beseitigen
Graz (OTS) – „Der Spruch des Verfassungsgerichtshofes ist zu respektieren, wir leben in einem Rechtsstaat. Das Urteil ist sozusagen gefällt“, sagt AK-Präsident Josef Pesserl zum diesbezüglichen Spruch des Verfassungsgerichtshofes: „Es ändert aber nichts daran, dass diese Unausgewogenheit in den Gremien der Sozialversicherung nach wie vor aufrecht ist. Deshalb ist es nicht nur der Appell, sondern die Erwartungshaltung an die zukünftige Bundesregierung, diese Einseitigkeit zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Versicherten durch politische Beschlüsse zu beseitigen.“
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