
WKÖ-Kopf: Sozialversicherungsreform und Gleichberechtigung für Unternehmen sind verfassungskonform
Parität stellt Fairness in den SV-Gremien sicher – jetzt Sozialversicherungsreform für Versicherte und Beitragszahler erfolgreich und konstruktiv umsetzen
Wien (OTS) – „Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Fusion von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger und die Parität, also die gleichberechtigte Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, verfassungskonform sind“, kommentiert Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Das Fünfträgermodell, das letztlich auf einen Vorschlag der Wirtschaftskammer zurückzuführen ist, wurde somit bestätigt. Die paritätische Besetzung der Leitungsgremien stelle „Fairness für die Arbeitgeber sicher, die in etwa die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung leisten“, betont Kopf. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stärkt auch die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. „Jetzt sind alle aufgerufen, die Sozialversicherungsreform für die Versicherten und Beitragszahler erfolgreich und konstruktiv umzusetzen.“ (PWK600/SR)
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