
Das § 57a-Pickerl – Neuer Internet Auftritt im Web
Künftig spezielle Schulungsangebote online
Wien (OTS) – Die Webseite [www.57a.at] (http://www.57a.at/) wurde von der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker mit mehr Informationen und mehr Funktionalität neu gestaltet. Neu ist, dass alle Personen die sich zur „geeigneten Person“ – und somit zu einem Prüforgan – ausbilden lassen wollen, nun eine aktuelle österreichweite Übersicht der Schulungsangebote erhalten.
Zusätzlich informiert die neue Homepage über:
* Das § 57a-Pickerl……der richtige Weg für Ihre Sicherheit!
* Wer darf Fahrzeuge nach § 57a überprüfen?
* Voraussetzungen und persönliche Qualifikation um als geeignetes Personal Fahrzeuge überprüfen zu dürfen* Welche Mindestausrüstung ist für eine ermächtigte Begutachtungsstelle erforderlich
* Ein negatives Gutachten – was nun?
* Umfangreiche Fragen und Antworten zum §57a-Pickerl
* Übersicht über die gesetzlich definierten Prüfpositionen im Detail
„Auch wenn sich die Seite [www.57a.at] (http://www.57a.at) primär an den interessierten Endkunden richtet, haben wir festgestellt, das sich auch viele unserer Mitglieder auf dieser Seite Informieren. Die jetzt eingefügten Informationen über Grundschulungen, Erweiterungsschulungen und Spezialkurse zum Thema § 57a sind somit der direkte Weg und eine weitere hilfreiche Serviceleistung für unsere Mitglieder“, sagt Bundesinnungsmeister Josef Harb. (PWK607)
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