Das § 57a-Pickerl – Neuer Internet Auftritt im Web

Künftig spezielle Schulungsangebote online

Wien (OTS) – Die Webseite [www.57a.at] (http://www.57a.at/) wurde von der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker mit mehr Informationen und mehr Funktionalität neu gestaltet. Neu ist, dass alle Personen die sich zur „geeigneten Person“ – und somit zu einem Prüforgan – ausbilden lassen wollen, nun eine aktuelle österreichweite Übersicht der Schulungsangebote erhalten.

Zusätzlich informiert die neue Homepage über:

* Das § 57a-Pickerl……der richtige Weg für Ihre Sicherheit!

* Wer darf Fahrzeuge nach § 57a überprüfen?

* Voraussetzungen und persönliche Qualifikation um als geeignetes Personal Fahrzeuge überprüfen zu dürfen* Welche Mindestausrüstung ist für eine ermächtigte Begutachtungsstelle erforderlich

* Ein negatives Gutachten – was nun?

* Umfangreiche Fragen und Antworten zum §57a-Pickerl

* Übersicht über die gesetzlich definierten Prüfpositionen im Detail

„Auch wenn sich die Seite [www.57a.at] (http://www.57a.at) primär an den interessierten Endkunden richtet, haben wir festgestellt, das sich auch viele unserer Mitglieder auf dieser Seite Informieren. Die jetzt eingefügten Informationen über Grundschulungen, Erweiterungsschulungen und Spezialkurse zum Thema § 57a sind somit der direkte Weg und eine weitere hilfreiche Serviceleistung für unsere Mitglieder“, sagt Bundesinnungsmeister Josef Harb. (PWK607)

DMC – Data & Media Center DMC
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender