Wer bei Schäden durch Böller und Raketen zahlt

Nach der Stillen Zeit wird es wieder laut. Die Tage um Silvester werden vermehrt Raketen und Böller abgeschossen: Und jedes Jahr werden dabei auch Autos beschädigt.

Wien (OTS) – Am Morgen gibt es derzeit mancherorts ein böses Erwachen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass es immer wieder Anfragen von verzweifelten ARBÖ-Mitgliedern gibt, wer für die Schäden aufkommt, welche durch Kracher oder Raketen am Fahrzeug verursacht wurden.

„Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat“ erklärt Mag. Martin Echsel von der ARBÖ-Rechtsabteilung. „Zumeist besteht das Problem aber darin, dass man in der Silvesternacht anderes tut, als permanent sein Fahrzeug im Auge zu behalten, um Übeltäter dingfest zu machen. Daher kann der Schädiger oft nicht ausfindig gemacht werden und man bleibt auf seinem Schaden sitzen“ erläutert der Jurist weiter.

Im Ernstfall kommt es darauf an, ob eine Versicherung besteht. Ist kein Schädiger bekannt, greift möglicherweise eine Voll- oder Teilkaskoversicherung in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt wird. Daher sollte man zuerst in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob gegen solche Schäden ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Besteht eine Versicherung gegen Vandalismus, sollte im Schadensfall so rasch als möglich die Versicherung informiert werden.

Um einem Schaden vorzusorgen, sollte ein ruhigeres, sicheres Plätzchen gewählt werden. „In Zeiten von Parktickets und mangelnder Abstellplätze kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet wäre entweder ein Parkhaus, oder, falls vorhanden, eine Garage“ erklärt der Jurist weiter. Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte jedenfalls Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als „Raketenstartbasen“ genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.

ARBÖ Presseabteilung
Sebastian Obrecht
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