
Wenn‘s zu Silvester blitzt und kracht
Wien (OTS) – Die Liste an potentiellen Verletzungen durch Feuerwerkskörper ist lang: Verbrennungen, Knalltraumata, Augenverletzungen, abgerissene Finger und zerfetzte Hände. Oft wird – auch bedingt durch Alkohol – nicht die nötige Sorgsamkeit aufgebracht: Bedenkenlos werden Feuerwerkskörper in Menschenmengen gezündet oder Raketen gegen Hindernisse geschossen. Damit zu Silvester nichts sprichwörtlich ins Auge geht, gilt es nur einige einfache Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten:
* Altersbeschränkung einhalten! Kinder sollten Feuerwerkskörper grundsätzlich nicht abbrennen.
* Keine Verwendung in Menschenansammlungen.
* Rücksichtnahme auf kleine Kinder, ältere Menschen und Tiere.
* Niemals über startende Raketen beugen und Sicherheitsabstand einhalten. Selbst „Babyraketen“ können schwere Augenverletzungen verursachen.
* Feuerwerkskörper nie in geschlossenen Behältern zünden.
* Keinesfalls „Blindgänger“ erneut zünden.
* Feuerwerkskörper nicht selbst basteln.
* Feuerwerk nur aus seriösen Quellen beziehen.
* Keine Raketen im Ausland kaufen, welche in Österreich verboten sind.
* Für Raketen geeignete Startvorrichtungen verwenden.
* Im alkoholisierten Zustand Hände weg von Feuerwerk.
Im Ortsgebiet gilt grundsätzlich ein Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, in die das typische Silvester-Feuerwerk fällt. Ausnahmen sind durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu erteilen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Pressereferentin Mag.a Veronika MARIA
+43 (1) 71100-86 2480
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
www.facebook.com/sozialministerium
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender