Wenn‘s zu Silvester blitzt und kracht

Wien (OTS) – Die Liste an potentiellen Verletzungen durch Feuerwerkskörper ist lang: Verbrennungen, Knalltraumata, Augenverletzungen, abgerissene Finger und zerfetzte Hände. Oft wird – auch bedingt durch Alkohol – nicht die nötige Sorgsamkeit aufgebracht: Bedenkenlos werden Feuerwerkskörper in Menschenmengen gezündet oder Raketen gegen Hindernisse geschossen. Damit zu Silvester nichts sprichwörtlich ins Auge geht, gilt es nur einige einfache Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten:

* Altersbeschränkung einhalten! Kinder sollten Feuerwerkskörper grundsätzlich nicht abbrennen.

* Keine Verwendung in Menschenansammlungen.

* Rücksichtnahme auf kleine Kinder, ältere Menschen und Tiere.

* Niemals über startende Raketen beugen und Sicherheitsabstand einhalten. Selbst „Babyraketen“ können schwere Augenverletzungen verursachen.

* Feuerwerkskörper nie in geschlossenen Behältern zünden.

* Keinesfalls „Blindgänger“ erneut zünden.

* Feuerwerkskörper nicht selbst basteln.

* Feuerwerk nur aus seriösen Quellen beziehen.

* Keine Raketen im Ausland kaufen, welche in Österreich verboten sind.

* Für Raketen geeignete Startvorrichtungen verwenden.

* Im alkoholisierten Zustand Hände weg von Feuerwerk.

Im Ortsgebiet gilt grundsätzlich ein Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, in die das typische Silvester-Feuerwerk fällt. Ausnahmen sind durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu erteilen.

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