POL-KN: (L 440/Guggenhausen) Folgeunfall durch Wild auf der Fahrbahn (14.01.2020)

L 440 / Guggenhausen (ots) – Weil ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am Dienstagabend auf der L 440 nach einem Wildunfall vier tote Wildschweine auf der Straße zurückließ und sich nicht um die Beseitigung der Tiere kümmerte, kam es gegen 21 Uhr zu einem Folgeunfall. Eine 28-jährige Kia-Lenkerin, die die Landesstraße von Guggenhausen kommend in Richtung Heudorf befuhr, erkannte das tote Tier auf der Fahrbahn aufgrund der Dunkelheit zu spät. Trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung konnte sie eine Kollision nicht mehr verhindern. Anhand der Unfallspuren kann davon ausgegangen werden, dass ein größeres Fahrzeug zuvor in eine Rotte Wildschweine gefahren war und diese zum Teil sogar noch mitschleifte. Einen Unfall meldete dieser Verkehrsteilnehmer bei der Polizei nicht. Aufgrund dieses Vorfalls möchte die Polizei alle Verkehrsteilnehmer auf ihre Pflichten nach einem Unfall (§§ 32 und 34 StVO) hinweisen: Es ist verboten, Tiere auf der Fahrbahn zurückzulassen. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, unverzüglich anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu informieren.

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