Bundesjugendvertretung fordert Aufklärung bezüglich abgängiger UMFs in Österreich

Parlamentarische Anfragebeantwortung zeigt besorgniserregende Zahlen über Kinderflüchtlinge.

Wien (OTS) – Aktuelle Zahlen aus einer parlamentarischen Anfrage über Asylverfahren minderjähriger Asylsuchender in Österreich sind für die Bundesjugendvertretung (BJV) alarmierend: „Von Jänner bis Oktober 2019 haben 845 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Asylantrag in Österreich gestellt, es wurden aber nur 170 zum Verfahren zugelassen. Bei mehr als der Hälfte wurde das Verfahren eingestellt. Unklar ist für uns der weitere Verbleib dieser Kinder. Hier braucht es dringend Aufklärung“, erklärt BJV-Vorsitzender Derai Al Nuaimi. Auch die asylkoordination zeigt in einer Aussendung auf, dass dieser Zahl nachgegangen werden muss.

Obsorge muss geregelt werden

Die aktuelle Situation verdeutlicht für die BJV die Problematik der fehlenden Obsorge für Flüchtlingskinder im Land. „Sind Kinder alleine auf der Flucht, brauchen sie besonderen Schutz und Hilfe. Es darf nicht sein, dass sich dann niemand für die Kinder zuständig fühlt und unklar ist, wie ihr Weg nach Asylantragstellung verläuft“, so Al Nuaimi. Die BJV fordert daher eine sofortige Übernahme der Obsorge durch die Kinder- und Jugendhilfe sobald Flüchtlingskinder nach Österreich einreisen.

Kinderrechte für Flüchtlingskinder

BJV-Vorsitzende Caroline Pavitsits betont, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besonderen Schutz und Hilfe brauchen:
„Flüchtlingskinder sind in erster Linie Kinder und dürfen nicht aufgrund ihres rechtlichen Status diskriminiert werden. Kinderrechte gelten genauso für Kinder auf der Flucht. Österreich muss sich dabei an die Verpflichtungen aus der UNO-Kinderrechtskonvention halten.“

Appell an neue Bundesregierung

„Wir fordern die neue Bundesregierung auf, ihre Ankündigungen im Regierungsprogramm, wonach es Verbesserungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren geben soll, schnell umzusetzen. Es braucht eine klare Obsorgeregelung für Flüchtlingskinder und eine Aufklärung über den Verbleib der großen Anzahl von Minderjährigen, deren Asylantrag in Österreich abgelehnt wurde“, betonen Al Nuaimi und Pavitsits abschließend.

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