
VKI-Test: Gesundheitsschädliche Nitrosamine in Kinder-Luftballons
Bei 4 von 14 Produkten wurden die zulässigen Grenzwerte überschritten
Wien (OTS/VKI) – Ob als Dekoration bei Kinderfaschings- und Geburtstagspartys oder als Spiel- und Bastelgegenstand: Luftballons zaubern ein Lächeln auf die Gesichter von Kindern und bringen Farbe in den Alltag. Wenig Freude bereiten dagegen aktuelle Ergebnisse eines Tests des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): 4 von insgesamt 14 untersuchten Kinderballons waren so stark mit Nitrosaminen bzw. nitrosierbaren Substanzen belastet, dass die zulässigen Grenzwerte der EU-Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG) überschritten wurden. Die getesteten Ballons der folgenden Marken hätten anhand der Testergebnisse nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen: Alvarak (gekauft bei Thalia), amscan (gekauft bei Libro), Party Deco (gekauft bei Sewa) und Shuaian Balloons (gekauft bei amazon). Letztere gaben sogar 4 Mal so viele Nitrosamine und nitrosierbare Substanzen ab wie erlaubt. Nitrosamine haben sich in Tierversuchen als krebserregend erwiesen und können beim Aufblasen der Ballons und beim Spielen damit über den Mund oder die Haut aufgenommen werden. 10 Ballons enthielten immerhin nur geringe Mengen an Nitrosaminen bzw. an Stoffen, die in Nitrosamine umgewandelt werden können. Die ausführlichen Testergebnisse gibt es ab sofort online unter [www.konsument.at] (http://www.konsument.at/).
Nitrosamine sind weit verbreitet. Sie können in Nahrungsmitteln, Tabak, Kosmetika oder auch in Gebrauchsgegenständen aus Latex enthalten sein. In Naturkautschuk – jenem Rohstoff, aus dem Luftballons oft gefertigt werden – sind keine Nitrosamine enthalten. Sie können aber in der Folge bei der industriellen Verarbeitung entstehen. Sehr hohe Werte an Nitrosaminen in Luftballons hält das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für gesundheitlich bedenklich. Ein hoher Gehalt an Nitrosaminen wäre vermeidbar, eine daraus resultierende Belastung daher nicht akzeptabel. „Gerade in Produkten, die sich vorrangig an Kinder richten, haben diese Stoffe auch nichts verloren“, ergänzt VKI-Chemikerin Birgit Schiller.
Empfehlungen für Verbraucher
– Wegen des möglichen Schadstoffgehalts, aber auch wegen der möglichen Erstickungsgefahr sind Luftballons für kleinere Kinder zum Spielen nicht geeignet.
– Zum Aufblasen von Luftballons am besten eine Pumpe verwenden.
– Aufdrucke wie „laboratory tested“ bedeuten nicht automatisch, dass ein Produkt auch unbedenklich ist.
– Ein unangenehm chemischer Geruch kann ein Indiz für Schadstoffbelastung sein. Derartige Produkte besser meiden.
– Auch Luftballons aus Naturkautschuk sind nicht ohne Weiteres biologisch abbaubar, selbst wenn dies von manchen Herstellern behauptet wird. Sie sollten deshalb nicht im Biomüll entsorgt werden.
– Das Steigenlassen von Luftballons im Freien ist nicht unbedenklich:
Es trägt zur Umweltverschmutzung bei und ist in manchen Bundesländern genehmigungspflichtig. Tiere können durch den Verzehr der Überreste verenden.
SERVICE: Die ausführlichen Testergebnisse sowie die Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen gibt es ab sofort online unter [www.konsument.at] (http://www.konsument.at/).
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