Abgasskandal 2.0 – Befindet sich die Automobilbranche vor dem größten Beben der Neuzeit?

Köln (ots) – “Ein Billionenschaden und hunderte Millionen weitere betroffene Fahrzeuge im Abgasskandal stehen der Autoindustrie bevor”, davon ist Ulf Böse überzeugt. Der Rechtsanwalt und geschäftsführende Partner von Decker & Böse, einer der bundesweit führenden Kanzleien im Abgasskandal, prophezeit der Autobranche das größte Beben der Neuzeit: “Dagegen war der bisher bekannte Abgasskandal nichts.”

Auffällige Abgasmesswerte bei 29 Autoherstellern und 139 Modellen

Mindestens 29 Autohersteller und 139 Modelle weisen aktuell auffällige Abgaswerte auf. Messungen, die eine Manipulation vermuten lassen, betreffen erneut den Volkswagenkonzern, aber auch Daimler, BMW, Opel, Renault, Volvo, Ford, Hyundai, Kia, Peugeot, Citroen, Toyota und Nissan. Die Abgasmessungen wurden vom ADAC und der Deutschen Umwelthilfe durchgeführt. Überraschend sind dabei die sehr unterschiedlichen Reaktionen der Hersteller und des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) auf die Messwerte. Während beispielsweise Opel und Daimler sich teilweise für freiwillige Rückrufe zur Nachrüstung entschieden haben, haben andere Hersteller bis heute noch gar nicht reagiert. Nur in einigen dieser Fälle hat das KBA bereits einen verpflichtenden Rückruf für auffällige Fahrzeuge im Zuständigkeitsbereich des KBA angeordnet.

Klare Überschreitung erlaubter Grenzwerte – Einhaltung nur mit Betrug zu erklären

Die Überschreitungen der zulässigen Abgasmesswerte reichen je nach Modell von circa 10 Prozent bis zu einem Vielfachen der erlaubten Grenzwerte. Verbraucherschützer sind sich bereits seit Monaten einig, dass die klaren Überschreitungen im Vergleich zu den Herstellerangaben nur mit Betrugsabsicht der Autohersteller zu erklären sind. Experten sprechen dabei vom Einbau eines illegalen Thermofensters, wodurch die Abgasmessungen auf dem Prüfstand im Vergleich zum realen Fahrbetrieb vorsätzlich manipuliert werden. Das Fahrzeug stößt mit eingebautem Thermofenster nur bei bestimmten Temperaturen weniger Abgase aus als erlaubt, sodass die Abgaswerte bei anderen Temperaturen deutlich höher liegen als angegeben. Ziel der Autohersteller ist dabei, das Fahrzeug mit den niedrigen Messwerten als besonders umweltschonend anpreisen zu können, obwohl der tatsächliche Abgasausstoß die Grenzwerte deutlich überschreitet.

Dieselskandal 2.0 – Erfolge für Verbraucher vor Gericht

Nach Aufdeckung des Dieselskandals 1.0 im Oktober 2015 lässt sich auch der Dieselskandal 2.0 mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung nicht mehr unter den Tisch kehren. Tausende weitere Gerichtsverfahren gegen Autohersteller wie VW und Daimler enden für betrogene Käufer sehr positiv. Die Gerichte entscheiden entweder für die klagenden Käufer oder die Hersteller wollen einen Vergleich schließen, der für den Käufer sehr erfreulich ausfällt. Besonders sensibel reagieren die Autohersteller, wenn die deutschen Gerichte den Bundesgerichtshof (BGH) oder gar den Europäische Gerichtshof (EUGH) entscheiden lassen wollten, ob die sogenannten Thermofenster überhaupt legal sind. In der Regel wird dann ein sehr positiver Vergleich für den Autokäufer geschlossen.

Autohersteller investieren in Anwälte, statt in funktionierende Nachrüstungen

Die Autohersteller bestreiten weiterhin, dass ihr Handeln gesetzeswidrig sei. Dabei stellen sie jährlich Milliarden Euro zurück und pumpen gleichzeitig Milliarden in die Kassen von Kanzleien, um das eigene Vorgehen vor Gericht zu verteidigen. Stattdessen sollten sie endlich in funktionierende Nachrüstungen investieren, um die eigenen Fehler zu beheben und diese nicht weiter vertuschen. Ob das der bessere Weg ist, ist auch im Sinne der Hersteller fraglich. Immerhin erleiden die betroffenen Autokonzerne enorme Imageschäden, die dadurch weiter verstärkt werden.

Betroffene, die nicht rechtzeitig handeln, kommen zu kurz

Spätestens im Rahmen des Abgasskandals 1.0 seit 2015 wurde klar, dass Betroffene leer ausgehen, wenn Rechte zu spät geltend gemacht werden. Käufer müssen sich weiter über ein Auto ärgern, dass Sie so niemals haben wollten und haben nach dem Softwareupdate mehr Probleme als Nutzen. Deshalb ist betroffenen Käufern im Abgasskandal 2.0 umso mehr zu raten, sich rechtzeitig um ihre Rechte zu kümmern. Spezialisierte Kanzleien bieten dazu eine kostenlose Erstberatung an, um Geschädigte über die eigenen Chancen ohne Risiko umfassend informieren zu können.

Weitere Informationen unter https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/abgasskandal/

Über den Autor:

Ulf Böse

Dipl.-Jur., Rechtsanwalt, Partner, Geschäftsführer bei Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ulf Böse betreut als einer der führenden Anwälte für Massenschäden in Deutschland mit seiner Anwaltskanzlei Decker & Böse über 25.000 Verträge von Verbrauchern Er ist Spezialist für die Themen Abgasskandal und Diesel-Fahrverbot sowie Widerruf von Darlehen und Autofinanzierungen.

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