Förderungen: AK Steiermark verlängert Fristen

Graz (OTS) – Für ihre Schul- und Studienbeihilfe, ihre Ausbildungsförderungen für Gesundheits- und Sozialberufe sowie für ihre Wohnbauförderungen und den Projektfonds Arbeit 4.0 verlängert die Arbeiterkammer Steiermark unter dem Eindruck der Corona-Krise die Einreichfristen bis 30. April.

„Bei den sich überschlagenden Ereignissen rund um die Ausbreitung des Corona-Virus haben viele Mitglieder natürlich andere Prioritäten, deswegen wollen wir ihnen mit einer Verlängerung der Einreichfrist entgegenkommen“, so AK-Direktor Wolfgang Bartosch.

Mit der Schul- und Studienbeihilfe sowie der Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe unterstützt die Arbeiterkammer ihre Mitglieder mit geringem Einkommen, über die Wohnbauförderungsaktion können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Schaffung neuen Wohnraums einen Zinsenzuschuss erhalten. Der Projektfonds Arbeit 4.0 fördert zukunftsweisende Projekte in Unternehmen, die den steirischen Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen in der digitalen Welt bringen.

Nähere Informationen über die AK-Beihilfen finden Interessierte unter [www.akstmk.at/beihilfen ] (http://www.akstmk.at/beihilfen )

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