Grenzkontrollen zu Deutschland ab Mittwoch Mitternacht

Innenminister Nehammer: „Eine von vielen wichtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus“

Wien (OTS) – Ab dem 19. März 2020, 00:00 Uhr, wird das Innenministerium Grenzkontrollen an der Grenze zu Deutschland vorübergehend wiedereinführen. Die Grenzkontrollen sind bis zum 7. April 2020, 24 Uhr, geplant.

„Die Durchführung von Grenzkontrollen zu Deutschland ist eine weitere von vielen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus‘. Wir müssen in dieser Situation alles unternehmen, um die Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen und die Menschen in unserem Land zu schützen“, sagt Innenminister Nehammer.

Personen, die nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.

Durchreise erlaubt

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Der Gütertransport sowie der Pendlerverkehr (einschließlich Gesundheitspersonal) sind gesichert. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.

Grenzkontrollen zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein sind bereits seit Tagen in Kraft und umgesetzt.

„Die Landespolizeidirektionen Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurden von mir beauftragt, ab Mitternacht mit den Grenzkontrollen zu beginnen. Die Polizei ist ein Garant für Sicherheit in unserem Land und trägt mit verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus‘ bei“, sagt Innenminister Karl Nehammer.

Bundesministerium für Inneres
Oberst Markus Haindl, BA MA
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