Fragen zum Schnelltest für Pandemieatemschutz: IFA veröffentlicht FAQs

Berlin (ots) – Seit kurzem besteht die Möglichkeit, die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2 in einem Schnelltest zu überprüfen. Das Ziel: Dem akuten Mangel an europäisch zugelassenen Produkten mit sogenanntem Pandemieatemschutz kurzfristig begegnen und damit medizinische und pflegerische Fachkräfte für die Dauer der Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie schützen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) beantwortet auf einer neuen Internetseite wichtige Fragen von Herstellern und Importeuren rund um diesen Schnelltest: http://ots.de/yeOvEe

Der als Reaktion auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission Mitte März 2020 entwickelte Schnelltest für Atemschutzmasken stößt bei Herstellern und Importeuren auf großes Interesse. Um wichtige Details zum Test und seinen Bedingungen zur Verfügung zu stellen und den Firmen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, ob ihr Produkt grundsätzlich für den Schnelltest in Frage kommt, bietet das IFA ab sofort Antworten auf häufig gestellte Fragen.

“Neben den Grundlagen und Inhalten der Prüfung ist es vor allem wichtig den interessierten Firmen zu erklären; wer unter welchen Voraussetzungen überhaupt Atemschutz prüfen lassen sollte”, sagt Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle des IFA. Vielen stelle sich auch die Fragen nach zeitlichem Aufwand und Kosten. Und nicht zuletzt sei es wichtig zu erläutern, dass die so getesteten Produkte keine reguläre persönliche Schutzausrüstung nach der europäischen PSA-Verordnung seien und ihre Gültigkeit nach Ablauf von 12 Monaten verlören.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de


Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell