Härtefallfonds für die Landwirtschaft: Antragstellung ab heute möglich

Moosbrugger: Betroffene brauchen Zugang zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen

Wien (OTS) – Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg, die auch die Wirtschaft in diesem Land massiv beeinträchtigt. Es wurde daher von der Bundesregierung in einem ersten Schritt ein Härtefallfonds eingerichtet, der Kleinunternehmen in der Wirtschaft, aber auch land-und forstwirtschaftliche Betriebe unterstützen soll. Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für den landwirtschaftlichen Bereich ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu ihren Unterstützungsleistungen kommen. Die Antragstellung ist ab heute über [www.eama.at] (http://www.eama.at/) möglich (Stand 30. März 08:00 Uhr).

Flexiblere Regelungen für Zuverdienst und Mehrfachversicherte notwendig

„Diese Krise fordert unsere Landwirte in allen Sektoren massiv. Dass nun die öffentliche Hand für besonders betroffene Konstellationen beziehungsweise Sparten Hilfe anbietet, ist sehr positiv und zeigt, dass die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern geschätzt wird. Sie sorgen tagtäglich dafür, dass die Regale voll und die Tische gedeckt bleiben können. Wer der Landwirtschaft hilft, hilft allen Konsumenten und gibt ihnen in dieser schwierigen Zeit Sicherheit und Vertrauen. Es ist daher notwendig und gut, dass nun betroffene Betriebe um Hilfe ansuchen können. Unser Dank gilt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und allen voran Bundeskanzler Sebastian Kurz für die Unterstützung“, stellt Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, fest.

„Das Bestreben der Landwirtschaftskammer bleibt jedoch, dass Betriebe, die durch die Corona-Krise massive wirtschaftliche Schäden erleiden, in Analogie zum Rest der Wirtschaft auch in anderen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder adäquate Unterstützung finden. Die Kriterien in der ersten Phase des Härtefallfonds sind für Wirtschaft und Landwirtschaft die gleichen. Wir wissen, dass diese Anforderungen für auch in der Landwirtschaft hart betroffene Betriebe zu eng sind. Wir wollen daher für die nächste Phase flexiblere Regelungen für Zuverdienst und Mehrfachversicherte“, betont Moosbrugger.

Welche Betriebe werden aus dem Härtefallfonds unterstützt?

Die Soforthilfe aus dem Härtefallfonds soll Betriebe unterstützen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften. Das sind Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein. Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur dann möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Konkret betrifft das: Wein- und Mostbuschenschankbetriebe, Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof), Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten, weiters Betriebe, die agrar-und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen), aber auch Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Auszahlung erfolgt in zwei Phasen

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt in zwei Phasen. Die Antragstellung für die erste Phase (Soforthilfe) ist ab heute möglich. Bei einem Einheitswert von bis zu 10.000 Euro beträgt der Zuschuss 500 Euro, bei einem Einheitswert von mehr als 10.000 Euro macht die Unterstützung 1.000 Euro aus. Die Details der zweiten Phase müssen noch festgelegt werden.

Antragstellung mit PIN-Code oder Handy-Signatur

Neben dem PIN-Code ist es auch möglich, mit der Handy-Signatur ins Serviceportal [www.eama.at] (http://www.eama.at/) einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt. Wer noch keinen PIN-Code hat, der kann diesen unter [https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen]
(https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen) anfordern. Der
PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf [www.handy-signatur.at] (http://www.handy-signatur.at/) aufgelistet.

Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung und die Richtlinie stehen online unter
[https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640]
(https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640) zur Verfügung.
Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Mailadresse [einstiegshilfe@ama.gv.at] (mailto:einstiegshilfe@ama.gv.at) und für fachliche Fragen unter [leprojekte@ama.gv.at] (mailto:leprojekte@ama.gv.at) zur Verfügung. (Schluss) kam

Landwirtschaftskammer (LK) Österreich
Dr. Josef Siffert
Schauflergasse 6, 1015 Wien
Tel.-Nr.: 01/53441-8521
E-Mail: j.siffert@lk-oe.at
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