
AK Anderl zu Familienhärtefonds: Richtlinien müssen verbessert werden!
Wien (OTS) – Seit heute können Familien mit Kindern, die durch die Corona-Krise in Not gekommen sind, Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragen. „Grundsätzlich stellt dieser Fonds eine wichtige Maßnahme dar, wie immer liegt der Teufel aber im Detail“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl und fordert eine Verbesserung der Richtlinien – und zwar in drei Punkten.
Erstens wird die Unterstützung nur gewährt, wenn mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, durch die Corona-Krise seinen Job verloren hat bzw. infolge der Krise zur Kurzarbeit angemeldet wurde. „Was ist mit jenen Menschen, die bereits vor Ausbruch der Krise arbeitslos waren und jetzt noch weniger einen Arbeitsplatz finden, weil die Wirtschaft auf ein Minimum zurückgefahren werden musste?“, fragt Anderl. Und weiter:
„Auf diese wird total vergessen, dabei würden gerade diese Menschen Unterstützung benötigen, da sie ohnedies schon in prekären finanzielle Verhältnissen leben.“ Die AK Präsidentin fordert daher, die Richtlinien entsprechend anzupassen, damit auch Familien mit Eltern, die bereits vor Ausbruch der Krise arbeitslos waren, finanzielle Unterstützung erhalten.
Zweitens gehen Personen, die geringfügig beschäftigt sind und durch die Corona-Krise ihren Job verloren haben, erneut leer aus. „Geringfügig Beschäftigte erhalten kein Arbeitslosengeld, kommen nicht für Kurzarbeit in Frage und erhalten jetzt auch keine Zuwendungen aus dem Familienhärtefonds“, fasst Anderl zusammen und fragt: „Wer hilft diesen Menschen?“
Drittens muss geklärt werden, ob auch Ansprüche bestehen, wenn folgender Fall eintritt: Die Mutter lebt mit dem Kind/den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt und geht nach wie vor ihrer Erwerbstätigkeit nach, hat also durch die Corona-Krise keine Einbußen. Der getrennt vom Kind/den Kindern lebende Vater ist infolge der Krise entweder arbeitslos geworden oder in Kurzarbeit und kann sich daher die Bezahlung der Alimente nicht leisten. „Für die Mutter bedeutet das erhebliche finanzielle Einbußen. Kann sie nun Unterstützung beantragen, obwohl die Kinder bei ihr im Haushalt leben und nicht beim Vater?“, fragt Anderl und fordert eine rasche Verbesserung und Klärung der Richtlinien.
Arbeiterkammer Wien
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