Stadt Wien erhöht Entschädigungen für WahlbeisitzerInnen

Derzeitige Regelung aus dem Jahr 1999 – Mehraufwand durch Briefwahl wird abgegolten

Wien (OTS) – Der Wiener Stadtsenat beschließt in seiner kommenden Sitzung am Dienstag, den 21. April, eine Erhöhung der Wahldienstentschädigungen. Nach sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen haben sich Stadt und Gewerkschaft auf eine Erhöhung der Funktionsgebühren für die BeisitzerInnen, ErsatzbeisitzerInnen und Vertrauenspersonen sowie auf eine Anpassung der Tarifstaffeln für die städtischen Bediensteten, die bei Wahlen mitarbeiten, geeinigt.

Die derzeitigen Regelungen gehen auf einen Stadtsenatsbeschluss des Jahres 1999 zurück. Die Anforderungen für den Wahldienst sind in den vergangenen zwanzig Jahren massiv gestiegen. Insbesondere die Einführung der Briefwahl 2007, aber auch die Novellen infolge der Bundespräsidentschaftswahl 2016 haben zu einem deutlichen Mehraufwand geführt, der nun durch die Erhöhung der Entschädigungen und Tarife abgegolten wird. Der Beschluss gilt für alle Wahlen, Volksbefragungen, Volksbegehren und Volksabstimmungen.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die vielen Beisitzerinnen und Beisitzer und Vertrauenspersonen leisten einen wichtigen Dienst an der Demokratie. Sie sorgen dafür, dass die Wahlen reibungslos ablaufen und die Wienerinnen und Wiener ihr Wahlrecht umfassend wahrnehmen können. Es freut mich, dass es gelungen ist, diese wichtigen Tätigkeiten stärker zu honorieren und damit auch Danke zu sagen“, betont Stadtrat Jürgen Czernohorszky.

„Der Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Mit der Erhöhung der Entschädigungen und Tarife wird der Mehraufwand abgegolten und eine leistungsgerechte Entlohnung unserer engagierten Kolleginnen und Kollegen sichergestellt“, so der Vorsitzende der Hauptgruppe 1 der younion-Daseinsgewerkschaft, Manfred Obermüller.

Zusammengefasst werden nach den finalisierten sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen folgende Maßnahmen beschlossen:

– Erhöhung der Funktionsgebühren bei allen Wahlen für die BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen der Sprengelwahlbehörden, besonderen Wahlbehörden und Bezirkswahlbehörden am Wahltag von 45 EUR auf 80 EUR. Die Funktionsgebühren für die Vertrauenspersonen dieser Wahlbehörden werden von 45 EUR auf 50 EUR erhöht.

– Erhöhung der Funktionsgebühren bei allen Wahlen für die BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen der Bezirkswahlbehörden für die Auszählung der rückgelangten Briefwahlkarten am Tag nach dem Wahltag von 20 EUR auf 80 EUR. Die Funktionsgebühren für die Vertrauenspersonen dieser Wahlbehörden werden von 20 EUR auf 50 EUR erhöht.

– Erhöhung der Tarifstaffeln bei allen Wahlen für alle städtischen Bediensteten, die bei der Wahlvorbereitung mitarbeiten, unter schwerpunktmäßiger Berücksichtigung der VerantwortungsträgerInnen für das Wahlkartenverfahren.

Mit der Entschädigung für BeisitzerInnen in der Höhe von 80 EUR wird Wien (derzeit 45 EUR) zum Beispiel mit Salzburg gleichziehen (zum Vergleich: Innsbruck 70 EUR, Graz 70 EUR). (Schluss)

Philipp Lindner
Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81853
philipp.lindner@wien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender