
Wien vertritt die Interessen der MieterInnen in der Corona-Krise – jetzt vorsorgen und MieterHilfe kontaktieren
Unklarheiten bei Fragen zu Wohnrecht und Mieten nehmen rasant zu: MieterHilfe Wien bietet kostenlose Unterstützung
Wien (OTS) – Die Telefone bei der Hotline der MieterHilfe laufen seit Beginn der Corona-Ausnahmesituation heiß, die Anfragen haben sich allein in der letzten Woche verdoppelt, Tendenz weiter steigend. Die zentralen Fragen lauten: Mieten und Mietverträge in Zeiten von Corona, was ist zu tun?
Grundsätzlich ist allen MieterInnen zu empfehlen, sich im Fall von absehbaren Zahlungsschwierigkeiten möglichst früh an den Vermieter zu wenden. Die Miete für die Wohnung muss trotz Corona-Krise bezahlt bzw. zurückbezahlt werden, Stundungen und Ratenvereinbarungen und Räumungsaufschübe müssen vorab mit dem Vermieter vereinbart werden.
Auch wenn Regierung und Parlament einen Kündigungs- und Delogierungsstopp verfügt haben – diese Maßnahme ist nur auf drei Monate befristet. Gerade bei befristeten Mietverträgen gibt es dringenden Handlungsbedarf seitens des Bundes.
Die MieterHilfe fordert, den von der Bundesregierung verfügten Mietzinsaufschub und Delogierungsstopp unbedingt zu verlängern – bis absehbar ist, dass die Krise und ihre Folgen wirklich ausgestanden sind. Drei Monate seien jedenfalls viel zu kurz.
Service-Angebot der MieterHilfe unbedingt nutzen
Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten gibt es mehrere Möglichkeiten für Vereinbarungen zwischen MieterInnen und VermieterInnen: So können etwa eine Mietzinsstundung, gegebenenfalls eine Herabsetzung oder gar Aussetzung vereinbart werden. Die wahrscheinlichste und wohl gängigste Variante ist aber die einer Ratenzahlung. Für befristete Verträge wird eine Verlängerung auf mindestens drei Jahre oder ein Räumungsaufschub dringend empfohlen. Schriftliche Ansuchen und Mustervereinbarungen zu Mietstundung, Vertragsverlängerung oder Räumungsaufschub bei befristeten Verträgen können ganz einfach auf der Website der MieterHilfe unter
https://mieterhilfe.at/tools/downloads heruntergeladen werden –
genauso wie ein eigenes Musterschreiben für die wahrscheinlichste Zahlungserleichterung, eine Ratenvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.
In jedem Fall sollten sich WienerInnen kostenlos bei den ExpertInnen der MieterHilfe informieren. „Auf der Webseite der MieterHilfe stellen wir eine Reihe von Online-Tools und Formularvorlagen zum Download zur Verfügung, die MieterInnen helfen. Die Vorlagen zur Mietstundung oder Ratenzahlung können alle Wienerinnen und Wiener in Abstimmung mit ihrer Vermieterin oder ihrem Vermieter verwenden. Das Allerwichtigste: Nicht eigenmächtig oder gar nicht handeln“, betont Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe.
Wohnsicherheit bei Befristungen – keine Abhängigkeit von VermieterInnen
Laut aktueller Beratungspraxis der MieterHilfe ist die Zahl der befristeten Mietverträge auf 75 Prozent angestiegen. Was in normalen Zeiten schon hart ist, wird in der Corona-Krise zum echten Problem.
Während Gemeindewohnungen und von der Stadt Wien geförderte Wohnungen grundsätzlich unbefristet vermietet werden und damit Wohnungssicherheit garantieren, müssen viele andere MieterInnen nun zittern – denn ihre Mietverträge laufen möglicherweise in Kürze aus.
Um Wohnsicherheit in der Krise und klare Verhältnisse für beide Seiten zu schaffen, schlägt die MieterHilfe vor, Befristungen derzeit nicht auslaufen zu lassen und für die Zeit der Krise einzufrieren. Statt des Ablaufs des Mietvertrags soll Mieterinnen und Mietern ein Verlängerungsrecht um weitere drei Jahre eingeräumt werden. Zumindest soll aber ein Räumungsaufschub (oder Fristenhemmung bis Jahresende) gewährt werden – als Bestimmung speziell für die Zeit der aktuellen Ausnahmesituation; grundsätzlich muss die bestehende gesetzliche Mindestbefristung von drei Jahren aber bestehen bleiben. Laut aktuellem Gesetzespaket liegt es im Ermessen des Vermieters, ob die Mietverträge in der Corona-Krise verlängert werden oder nicht – und das schafft bereits Härtefälle und ist aus Sicht der MieterHilfe abzulehnen.
Im Gespräch mit der MieterHilfe-Hotline berichten immer mehr Betroffene, dass ihre VermieterInnen trotz Notlage der MieterInnen hart und hartherzig bleiben. Viele trauen sich auch nicht, nach Zahlungserleichterungen zu fragen – aus Angst davor, dass ihr Mietvertrag deshalb nicht verlängert wird. „Hier muss der Gesetzgeber im Bund dringend nachbessern. Es kann nicht sein, das Mieterinnen und Mieter in dieser mitunter existenziellen Frage auf das Wohlwollen von Vermieterinnen und Vermieter angewiesen sind. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz und Sicherheit jetzt mehr denn je“, so Bartok.
MieterHilfe – starker Partner bei allen Fragen rund ums Wohn- und Mietrecht
Die MieterHilfe ist eine kostenlose Serviceeinrichtung der Stadt Wien, die WienerInnen in allen Fragen rund ums Wohn- und Mietrecht unterstützt. Etwa bei überhöhten Mieten, Betriebskostenabrechnungen oder Unklarheiten mit dem Mietvertrag. Die MieterHilfe berät kostenlos von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 01 4000 8000. Weitere Informationen unter www.mieterhilfe.at. (Schluss)
Wolfgang Zwander
Pressesprecher StR Kathrin Gaal
wolfgang.zwander@extern.wien.gv.at
+43 676 8118 98057
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